Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Frauen belästigt - Bundespolizei stellt aggressiven Tatverdächtigen
Dortmund - Herne (ots)
Am gestrigen Samstagabend (30. Juli) soll ein Mann drei Frauen am Dortmunder Hauptbahnhof belästigt haben. Gegen die Mitnahme zur Bundespolizeiwache leistete der Mann Widerstand, wo er später seine Notdurft verrichtete.
Gegen 20:50 Uhr sprachen drei junge Frauen Bundespolizisten im Hauptbahnhof Dortmund während ihres Streifenganges an. Die Deutschen (16, 19, 20) seien kurz zuvor im U-Bahnbereich von einem Unbekannten am Oberarm angefasst und gestreichelt worden. Des Weiteren soll der Mann zwei weitere Männer mit einem roten Taschenmesser bedroht haben, als diese ihn aufgefordert hatten, die Frauen in Ruhe zu lassen.
Die Dortmunderinnen zeigten den Einsatzkräften den Unbekannten, welcher sich nur wenige Meter entfernt am Bahnhofsvorplatz befand. Die Bundespolizisten unterzogen den 27-Jährigen einer Kontrolle. Dabei stellten die Beamten fest, dass der somalische Staatsbürger augenscheinlich unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss stand. Währenddessen verhielt sich der Mann aggressiv und äußerst unkooperativ.
In der Umhängetasche konnte ein rotes Taschenmesser aufgefunden werden. In der linken Hosentasche des Mannes aus Herne wurden zudem drei Konsumeinheiten Marihuana festgestellt. Die Gegenstände stellten die Beamten sicher.
Da der 27-Jährige über keinerlei Ausweisdokumente verfügte, brachten die Einsatzkräfte ihn zur Bundespolizeiwache. Dabei stemmte er sich jedoch gegen die Laufrichtung und schlug mit den Händen in Richtung der Köpfe der Beamten. Zudem beleidigte er die Polizisten mehrfach lautstark in englischer Sprache.
Mit Hilfe eines Fingerabdruckscans konnte die Identität des aggressiven Herners festgestellt werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab, dass der 27-Jährige mit 2,2 Promille stark alkoholisiert war. Der Mann urinierte zudem in den Gewahrsamsbereich und beleidigte dabei die Polizisten erneut.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, sowie wegen Beleidigung und Körperverletzung ein.
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