Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Ohne Maske - Mann weigert sich Zug zu verlassen und leistet enormen Widerstand gegen Bundespolizisten
Essen - Berlin (ots)
Am Freitagnachmittag (5. August) soll ein Mann ohne erforderlichen Mund-Nasenschutz einen Zug genutzt haben. Dieser weigerte sich im Essener Hauptbahnhof den Regionalexpress zu verlassen und leistete erheblichen Widerstand gegen die Bundespolizisten.
Gegen 15:30 Uhr informierte ein Bahnmitarbeiter die Bundespolizei im Hauptbahnhof Essen über einen Mann, welcher trotz mehrfacher Aufforderung keine Mund-Nasenbedeckung aufsetzen wolle. Die Beamten begaben sich unverzüglich zum bereits eingefahrenen RE6 (in Richtung Minden) am Bahnsteig. Der 35-jährige Zugbegleiter gab an, dass er, aber auch Reisende den 62-Jährigen bereits mehrmals aufgefordert haben, der Maskenpflicht nachzukommen. Daraufhin sollte der Mann von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden.
Der polnische Staatsbürger äußerte gegenüber den Beamten, dass er ein medizinisches Attest habe, welches ihn von der Maskenpflicht befreien würde. Jedoch weigerte er sich, dieses Dokument auszuhändigen. Die Einsatzkräfte gaben dem Mann mehrfach die Möglichkeit einen Mund-Nasenschutz zur Weiterfahrt zu tragen, da in der Außentasche seines Rucksacks diverse Masken erkennbar waren. Der Berliner wurde aufgefordert, den Zug zu verlassen, aber auch hier weigerte er sich.
Die Beamten ergriffen seine Arme, um diesen aus dem Zug zu führen. Doch der Mann sperrte sich und verankerte seine Beine unter der Sitzreihe. Zudem hielt es sich mit beiden Händen an der Sitzbank fest und schrie lautstark.
Mit weiteren Beamten trugen diese den 62-Jährigen auf den Bahnsteig, um ihn dort zu fesseln. Gegen die Fixierung wehrte sich der Mann und verschränkte seine Arme unter seinem Oberkörper. Nach erfolgter Fesselung brachten die Bundespolizisten den Mann zur Wache. Auf dem Weg dorthin sperrte sich der Mann erneut gegen die Maßnahme und stemmte sich gegen die Laufrichtung. Daraufhin mussten die Einsatzkräfte den Mann tragen.
Ein Atemalkoholtest ergab, dass der 62-Jährige nicht alkoholisiert war. Ein Beamter verletzte sich dabei am Arm, blieb jedoch weiterhin dienstfähig. Die Widerstandshandlungen konnten mit Hilfe von BodyCams aufgezeichnet werden.
Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein.
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