Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei nimmt am Wochenende vier Personen fest - Erfolgreiche Fahndung am Flughafen Düsseldorf
Düsseldorf (ots)
Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Wochenende (14.-16.10.2022).
Zu Beginn stellten die Bundespolizeibeamten am Freitagabend einen bulgarischen Staatsangehörigen fest, welcher beabsichtigte, nach Ankara/Türkei zu reisen. Hierbei wurde festgestellt, dass der 50-Jährige im Juli dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Essen wegen Betruges per Haftbefehl gesucht wurde. Bereits im September 2020 wurde der in Gelsenkirchen lebende Mann rechtskräftig verurteilt. Seine Reise konnte er jedoch fortführen, da er die Geldstrafe in Gesamthöhe von 1.630 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 65 Tagen abwenden konnte.
Am darauffolgenden Samstagmorgen wurde ein 27-jähriger deutscher Staatsangehöriger zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach London/Großbritannien bei den Beamten vorstellig. Hierbei stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Bochum im September dieses Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion gegen den im März 2022 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten Verurteilten erlassen hatte. Da sich der in Recklinghausen lebende Mann der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde er an die zuständigen Justizbehörden übergeben.
Etwa vier Stunden später dann wurde, im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges nach Erbil/Irak, ein 26-jähriger syrischer Staatsangehöriger kontrolliert. Bei diesem stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim nur wenige Tage zuvor einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den im Oktober 2021 Verurteilten erlassen hatte. Die Geldstrafe in Höhe von 220 Euro konnte von dem in Weinheim (Baden-Württemberg) lebenden Mann vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 9 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss setzte der Reisende seine Reise fort.
Zuletzt kontrollierte die Bundespolizei am Sonntagnachmittag eine ukrainische Staatsangehörige, welche sich auf der Ausreise eines Fluges nach Istanbul/Türkei befand. Hierbei wurde festgestellt, dass die 33-Jährige per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gesucht wurde. Einen Monat zuvor wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Diebstahls mit Waffen gegen die im September dieses Jahres Verurteilte erlassen. Die Frau konnte die ihr auferlegte Geldstrafen in Gesamthöhe von 1.350 Euro ebenfalls vor Ort begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 90 Tagen abwenden. Im Anschluss trat auch diese Reisende ihren Flug an.
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