Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Zivilfahnder der Bundespolizei nehmen drei tatverdächtige Taschendiebe fest
Köln (ots)
Am Wochenende (11./12. November) nahmen zivile Bundespolizisten der Fahndungs- und Ermittlungsgruppe Taschendiebstahl (FEG TD) rund um den Kölner Hauptbahnhof gleich drei Männer wegen des Verdachts des Taschen- und Handgepäckdiebstahls vorläufig fest. Einer der Tatverdächtigen wurde zusätzlich per Haftbefehl gesucht, sitzt nun seine 50-tägige Strafe ab.
Am Freitag (11. November) gegen 06:00 Uhr folgten Zivilfahnder der Bundespolizei zwei jungen Männern (20, 21) nachdem diese im Düsseldorfer Hauptbahnhof in einen IC Richtung Stuttgart eingestiegen waren. Während der Fahrt nach Köln beobachteten die Einsatzkräfte, wie die Männer mit algerischer und marokkanischer Staatsangehörigkeit ein fremdes Handgepäckstück an sich nahmen und sich anschließend gemeinsam auf der Zugtoilette versteckten. Kurze Zeit später verließen sie die Räumlichkeit und ließen das Handgepäck scheinbar unauffällig fallen. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen die Beiden nach Halt am Kölner Hauptbahnhof wegen des Verdachts des Diebstahls fest. Der Eigentümer der Tasche konnte nach kurzer Absuche im Zug angetroffen werden, den Diebstahl selbst hatte der 30-jährige Reisende aus Herne nicht mitbekommen. Bei der Überprüfung der Daten ermittelten die Beamten, dass die Tatverdächtigen bereits mehrfach wegen Eigentumsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten sind.
Am Samstag (12. November) dann der nächste Aufgriff der Zivilfahnder: Um 10:30 Uhr fielen den Bundespolizisten zwei junge Männer (25, 29) auf, welche sich stark für Reisegruppen und deren Gepäck interessierten. Bei der polizeilichen Kontrolle fanden die Beamten ein hochwertiges Smartphone (ca. 1300 Euro) in der Unterhose des 25-jährigen Tunesiers auf. Da der Mann das, auf asiatischen Schriftzeichen eingestellte, Telefon nicht entsperren konnte, erhärtete sich auch hier der Verdacht des Diebstahls. Das Telefon stellten die Beamten sicher. Beim Abgleich der Daten ermittelten die Bundespolizisten weiter, dass der Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis von der Staatsanwaltschaft Kassel mittels Haftbefehl gesucht wurde. Mit einer Zahlung von ca. 500 Euro hätte er die Haftstrafe von 50 Tagen abwenden können, konnte den Betrag allerdings nicht aufbringen. Gegen den 29-jährigen Begleiter mit algerischer Staatsangehörigkeit, leiteten die Beamten Ermittlungen wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts ein und entließen ihn nach Abschluss aller strafprozessualer Maßnahmen.
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