Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizisten stellen Taschendiebinnen auf frischer Tat
Dortmund (ots)
Am Freitagnachmittag (02. Dezember) nahmen Bundespolizisten in ziviler Kleidung in Dortmund-Hörde zwei Taschendiebinnen auf frischer Tat fest. Die Geschädigte hatte den Diebstahl zuvor nicht bemerkt.
Gegen 15 Uhr befanden sich Bundespolizisten der Fahndungs- und Ermittlungsgruppe Taschendiebstahl (FEG TD) am Dortmunder Hauptbahnhof, als ihnen zwei bekannte Taschendiebinnen auffielen. Die beiden Frauen machten den Eindruck, als ob sie konspirativ nach Gelegenheiten für einen Taschendiebstahl Ausschau halten würden. Die Verdächtigen wurden mutmaßlich nicht fündig und fuhren mit der U-Bahn nach Dortmund-Hörde. Dort begaben sie sich in Richtung Innenstadt und betraten ein Blumen-Geschäft.
Kurze Zeit später suchten die 22- und 53-Jährigen die Filiale erneut auf und beobachteten dabei auffällig eine ältere Frau. Die bulgarischen Staatsbürgerinnen suchten die Nähe der 83-Jährigen. Plötzlich bückte sich die 53-Jährige zu dem Rollator der Deutschen herunter, während die 22-Jährige augenscheinlich das Umfeld beobachtete. Die Handtasche der Dortmunderin hing dabei über den Griff des Gehwagens. Die hockende Frau öffnete die Tasche und entnahm die Geldbörse.
Beim Verlassen des Blumenladens verstaute die 53-Jährige einen Gegenstand in ihre Handtasche, während ihre Begleiterin ihr mit einem gewissen Abstand folgte.
Ein Bundespolizist begab sich zurück zum Tatort und befragte die 83-Jährige. Dieser war bereits aufgefallen, dass ihre zuvor verschlossene Handtasche geöffnet war. Im Beisein des Beamten stellte sie den Verlust ihrer Geldbörse fest. Die Tat hatte die Frau jedoch nicht bemerkt. Diese erhielt wenig später ihr Eigentum zurück.
Weitere Polizisten stoppten die Diebinnen, als sie in dem Moment das Portemonnaie der Geschädigten öffneten und Bargeld in Höhe von 65 Euro entnahmen. Die polizeibekannten Frauen wurden vorläufig festgenommen und in das Polizeigewahrsam gebracht.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des besonders schweren Fall des Diebstahls ein.
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