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BPOL NRW: Gegen Auflagen verstoßen - Bundespolizei vollstreckt Sicherungshaftbefehl

Dortmund - Gelsenkirchen (ots)

Am Sonntagmorgen (04. Dezember) kontrollierten Bundespolizisten am Dortmunder Flughafen eine Frau. Diese wurde per Haftbefehl gesucht, weil sie die zuvor auferlegten Bewährungsauflagen nicht erfüllt hatte.

Gegen 10:30 Uhr wurde eine bulgarische Staatsangehörige bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Plovdiv/ Bulgarien am Flughafen Dortmund vorstellig. Die Bundespolizisten ermittelten, dass die Staatsanwaltschaft Essen die Frau zur Festnahme ausgeschrieben hatte. Das Landgericht Essen hatte angeordnet die 29-Jährige in Sicherungshaft zu nehmen. Die Gelsenkirchenerin war im September 2020 rechtskräftig wegen Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Das Landgericht hatte die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. So wurde der Verurteilten auferlegt, eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 1.000 Euro an den Geschädigten zu zahlen. Eine Zahlung hatte die 29-Jährige bisher trotz wiederholter Aufforderung jedoch nicht erbracht.

Da die Gesuchte gegen die Auflagen verstoßen hatte, wurde sie durch die Bundespolizisten festgenommen und dem zuständigen Haftrichter am Amtsgericht vorgeführt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
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Anne Rohde

Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011
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Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

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