Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Drei Festnahmen durch Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf
Düsseldorf (ots)
Insgesamt drei zur Festnahme ausgeschriebene Personen nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Freitag (02.12.2022) fest.
Als erstes stellten die Beamten am Freitagvormittag einen deutschen Staatsangehörigen fest, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Istanbul/Türkei befand. Hierbei wurde festgestellt, dass nach dem 34-Jährigen gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte im August 2018 einen Untersuchungshaftbefehl wegen mehrfachen Betruges erlassen. Laut diesem wird dem in Essen lebenden Mann vorgeworfen, in den Jahren 2017 bis 2018 in einer Vielzahl von Fällen Konzert- und Bahntickets über eine Internetplattform zum Kauf angeboten zu haben, ohne die Absicht gehabt zu haben, die Tickets an die Käufer zu übersenden. Da der Angeklagte bislang flüchtig war, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Im Laufe des Freitags wurde er beim zuständigen Amtsgericht dem Haftrichter vorgeführt.
Am frühen Freitagabend dann wurde ein bangladeschischer Staatsangehöriger kontrolliert, der sich ebenfalls zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei vorstellte. Bei diesem stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Wuppertal im November dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Körperverletzung gegen den 32-Jährigen ausgestellt hatte. Demnach wurde er im Januar dieses Jahres verurteilt. Doch der in Wuppertal lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.
Zuletzt wurde am Freitagabend ein 35-jähriger deutscher Staatsangehöriger zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Ankara/Türkei bei den Bundespolizeibeamten vorstellig. Hierbei wiederum wurde festgestellt, dass das Amtsgericht Marbach am Neckar (Baden-Württemberg) im November dieses Jahres zwei Haftbefehle wegen Räuberischen Diebstahls und Raubes gegen den in Marbach am Neckar wohnhaften Mann verfügt hatte. Wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr wurde der Angeklagte zur Fahndung ausgeschrieben. Auch dieser Mann wurde im Laufe des Freitags beim zuständigen Amtsgericht dem Haftrichter vorgeführt.
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