Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Reisenden mit Messer bedroht - 26-Jähriger leistet Widerstand gegen Bundespolizisten
Essen - Bottrop (ots)
Am vergangenen Freitagabend (16. Dezember) soll ein Mann einen Reisenden in einem Regionalexpress mit einem Messer bedroht haben. Im Essener Hauptbahnhof stellten Bundespolizisten den 26-Jährigen. Dabei beleidigte er die Beamten und leistete Widerstand.
Gegen 19:10 Uhr kontaktierte eine Zeugin die Bundespolizei und gab an, dass sich im RE 16 (Letmathe - Essen) ein Mann mit einem Messer befinden würde, welcher einen Passanten bedroht haben soll. Der Angreifer soll dem Geschädigten ein ausgeklapptes Messer vor den Bauch gehalten haben. Da der Zug den Bochumer Hauptbahnhof bereits verlassen hatte, empfingen die Bundespolizisten den Regionalexpress im Hauptbahnhof Essen. Der 26-Jährige begleitete die Beamten zur Bundespolizeiwache. Dort beschlagnahmten diese das Messer als Beweismittel. Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Deutsche mit 1,6 Promille alkoholisiert war. Der Geschädigte konnte vor Ort nicht ermittelt werden.
Als der Mann aus Bottrop die Wache wieder verlassen konnte, trat er mehrfach gegen die Eingangstür, beleidigte die Polizisten lautstark und drohte diesen mit Gewalt. Dabei filmte er die Beamten mit seinem Smartphone. Diese durchsuchten den 26-Jährigen, wogegen er sich jedoch wehrte. Zudem kam er der Aufforderung, sein Mobiltelefon herauszugeben, nicht nach und steckte dieses zunächst in seine Unterhose. Als er dieses wieder in seiner Hand hielt, ergriffen die Bundespolizisten das Handy. Dabei leistete der Polizeibekannte Widerstand, indem er sich sperrte und gegen die Beamten stemmte. Des Weiteren versuchte er die Hände der Polizisten festzuhalten.
Der Angreifer wurde zu Boden gebracht und mittels Handfesseln fixiert. Anschließend beruhigte der 26-Jährige sich wieder.
Eine BodyCam zeichnete die Widerstandshandlungen auf. Die Videoaufnahmen des Zuges wurden ebenfalls sichergestellt. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung ein.
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