Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Unbekannte schlagen Bahnmitarbeiter bei Kontrolle nieder - Bundespolizei sucht nach Zeugen
Lünen - Marl - Haltern am See (ots)
Freitagabend (23. Dezember) sollen zwei junge Männer bei Lünen in der RB 51 einen Triebfahrzeugführer und eine junge Kontrolleurin so schwer verletzt haben, dass diese in ein Krankenhaus gebracht werden mussten.
Gegen 22 Uhr soll die junge Fahrkartenkontrolleurin kurz vor dem Halt im Lünener Hauptbahnhof zwei russisch sprechende Männer aufgefordert haben, während der Fahrt eine Maske zu tragen. Anschließend kontrollierte sie die jungen Männer nach einer Fahrkarte. Da sie kein gültiges Ticket vorweisen konnten, forderte die 24-Jährige die Männer auf, den Zug zu verlassen. Zur Unterstützung kam der Lokführer der RB 51 hinzu. Diesen soll einer der Männer am Kragen gepackt und anschließend in das Gesicht geschlagen haben. Die andere unbekannte Person beteiligte sich an dem Angriff und soll anschließend die Zugbegleiterin mit Saft begossen haben. Wenig später sollen die Angreifer die Notentriegelung des Zuges betätigt haben und in unbekannte Richtung geflohen sein. Alarmierte Bundespolizisten sicherten die Videoaufzeichnungen aus dem Zug. Ein angeforderter Rettungswagen brachte die beiden Bahnmitarbeiter aus Marl und Haltern am See in ein Krankenhaus.
Der Zug wurde wenig später an die folgende Bahnverbindung in Richtung Dortmund angekoppelt.
Die Bundespolizei bittet nun um Hinweise aus der Bevölkerung. Wer kann Angaben zu den beiden verdächtigen Personen machen, die in der RB 51 bei Lünen zwei Bahnmitarbeiter angegriffen haben? Beide Personen soll circa 20 bis 25 Jahre alt gewesen sein und trugen ihr blondes Haar sehr kurz. Die Tat hat sich am 23. Dezember um circa 22 Uhr ereignet.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Bundespolizeiinspektion Dortmund unter der kostenfreien Servicenummer 0800/ 6 888 000 oder an jeder anderen Bundespolizeidienststelle entgegen.
Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Missbrauch von Nothilfeeinrichtungen und wegen des Erschleichens von Leistungen ein.
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