Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Trotz geschlossener Schranken und Rotlicht - Lebensgefährlicher Leichtsinn!
Meckenheim (ots)
Freitagabend (20. Januar) überquerten drei Personen am Bahnübergang Baumschulenweg in Meckenheim die Gleise, obwohl die Schranken bereits geschlossen waren und das Rotlicht aufzeigte. Die herannahende S-Bahn Linie 23 musste eine "Vollbremsung" einleiten um einen Unfall zu verhindern - glücklicherweise mit Erfolg. Die Bundespolizei ermittelt nunmehr wegen gefährlichem Eingriff und den Bahnverkehr und warnt vor den Lebensgefahren!
Bei Dunkelheit (gegen 19:30 Uhr) fuhr ein 35-jähriger Triebfahrzeugführer mit der S-Bahn (Linie 23) Richtung Meckenheim. Kurz vor Einfahrt in den Bahnhof sah er drei Personen, die sich trotz geschlossener Schranken und Rotlicht auf dem Bahnübergang aufhielten. Sofort leitete er bei ca. 70 km/h eine Schnellbremsung ein, kam jedoch durch den langen Bremsweg erst hinter dem Bahnübergang zum Stehen. Die zwei Männer und eine Frau sprachen den Lokführer kurz darauf am Bahnhof an. Das Trio gab an, unverletzt zu sein und flüchtete anschließend in unbekannte Richtung.
Die Bundespolizei nahm Ermittlungen wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr auf und warnt aufgrund des Vorfalls eindringlich vor den Lebensgefahren auf Bahnanlagen:
- Das Betreten der Gleise ist grundsätzlich verboten und nur an zugelassenen Stellen erlaubt! - Jeder Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich! - Züge nähern sich nahezu lautlos und haben einen langen Bremsweg! - Züge können nicht ausweichen! - Gerade bei schlechten Witterungsverhältnissen oder Dunkelheit können Personen mitunter zu spät entdeckt und Schnellbremsungen nicht mehr rechtzeitig eingeleitet werden! - Keine Abkürzung ist es wert, sein Leben aufs Spiel zu setzen!
Weitere Hinweise zu Gefahren an Bahnanlagen sind auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de einsehbar.
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