Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Drei Festnahmen durch Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf
Düsseldorf (ots)
Insgesamt drei zur Festnahme ausgeschriebene Personen nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Wochenende (03.-04.02.2023) fest.
Als erstes stellten die Beamten am Freitagnachmittag einen türkischen Staatsangehörigen fest, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Istanbul/Türkei befand. Hierbei stellte sich heraus, dass nach dem 51-Jährigen international gefahndet wurde. Im Februar 2021 hatten die niederländischen Behörden einen Europäischen Haftbefehl wegen eines Rauschgiftdeliktes gegen den Tatverdächtigen erlassen. Dem in der Türkei lebenden Tatverdächtigen wurde der Haftbefehl durch die Bundespolizei eröffnet. Anschließend wurde dieser zur Durchführung des Auslieferungsverfahrens an die Justizbehörden übergeben.
Am Freitagabend dann wurde ein deutscher Staatsangehöriger kontrolliert, der sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Hurghada/Ägypten vorstellte. Bei diesem stellten die Bundespolizisten fest, dass das Amtsgericht Rheinberg im Dezember des vergangenen Jahres einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 47-Jährigen ausgestellt hatte. Laut diesem wird dem Mann vorgeworfen, im Oktober 2021 seine Ehefrau misshandelt und ihr aufgelauert zu haben, obwohl diese ein gerichtliches Annäherungsverbot gegen ihn erwirkt habe. Da der Angeklagte flüchtig gewesen sei, wurde der Haftbefehl ausgestellt. Im Laufe des nächsten Tages wurde er beim zuständigen Amtsgericht dem Haftrichter vorgeführt.
Zuletzt wurde am Samstagvormittag ein 39-jähriger deutscher Staatsangehöriger zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei bei den Bundespolizeibeamten vorstellig. Hierbei wiederum wurde festgestellt, dass das Amtsgericht Kerpen im Dezember des letzten Jahres einen Untersuchungshaftbefehl verfügt hatte. Hier wird dem Mann vorgeworfen, im Sommer 2021 als Haushaltsgerätevertreter Haushaltsgeräte im vierstelligen Warenwert privat für einen besseren Preis angeboten zu haben. Eine Auslieferung der Haushaltsgeräte an die Kundin sei trotz Bezahlung jedoch nicht erfolgt. Der Beschuldigte sei von Anfang an weder willens, noch in der Lage gewesen, die angebotenen Geräte auszuhändigen oder das durch die Käuferin erhaltene Geld zurückzuerstatten. Trotz ergangener Ladung zum Hauptverhandlungstermin im Dezember 2022 sei der in Frechen lebende Mann nicht erschienen. Im Laufe des Samstags wurde er beim zuständigen Amtsgericht dem Haftrichter vorgeführt.
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