Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Gestohlen, gedroht und beleidigt - Bundespolizisten nehmen 33-Jährigen fest
Dortmund (ots)
Am gestrigen Freitagabend (10. März) soll ein Mann in einem Drogeriemarkt im Dortmunder Hauptbahnhof Ware entwendet haben. Bundespolizisten brachten den Dieb anschließend ins Gewahrsam.
Gegen 18:30 Uhr alarmierten Mitarbeiter einer Drogeriekette die Bundespolizei über einen Ladendiebstahl im Hauptbahnhof Dortmund. Dabei soll es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein. Die Beamten trafen auf den Ladendetektiv, sowie auf einen 33-Jährigen. Die Einsatzkräfte durchsuchten den mitgeführten Rucksack des Mannes. In diesem befanden sich Schmuck, Kosmetikartikel und medizinische Produkte.
Der irakische Staatsangehörige wurde zur Feststellung seiner Identität zur Bundespolizeiwache gebracht. Dort konnte noch weiteres Stehlgut in seiner Bekleidung aufgefunden werden. Der Tatverdächtige verhielt sich äußerst aggressiv und versuchte sich selbst zu verletzen, in dem er unter anderem mit seinem Kopf gegen die Wand schlug. Die Beamten fesselten den Aggressor sofort.
Der 40-jährige Ladendetektiv gab gegenüber den Bundespolizisten an, dass der Mann das Geschäft verlassen habe, ohne die verstaute Ware zu bezahlen. Videoaufnahmen bestätigten die Aussage des Mitarbeiters. Dieser habe den 33-Jährigen anschließend aufgefordert ihm in die Büroräume zu folgen. Plötzlich habe er versucht die Flucht zu ergreifen, in dem er den 40-Jährigen mit den Armen weggestoßen habe. Der Mitarbeiter habe den Beschuldigten festgehalten. Daraufhin habe der Angreifer eine Flasche aus dem Regal genommen und gedroht, den Deutschen damit zu schlagen. Eine Mitarbeiterin (25) habe dies jedoch bemerkt und unterbinden können.
Der 33-Jährige ohne festen Wohnsitz räumte ein, dass er den Geschädigten habe schlagen wollen. Anschließend beleidigte er die Bundespolizisten mehrfach.
Bundespolizisten nahmen den Polizeibekannten fest und brachten ihn in das Gewahrsam der Polizei Dortmund. Die Staatsanwaltschaft Dortmund ordnete aufgrund bestehender Fluchtgefahr Untersuchungshaft an. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen räuberischen Diebstahls ein.
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