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BPOL NRW: Festnahme durch Bundespolizei: Zivilfahnder erkennen Handgepäcksdieb mit Haftbefehl wieder

BPOL NRW: Festnahme durch Bundespolizei: Zivilfahnder erkennen Handgepäcksdieb mit Haftbefehl wieder
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Köln (ots)

Gestern erkannten Polizisten der Fahndungs- und Ermittlungsgruppe Taschendiebstahl (FEG TD) einen Dieb im Kölner Hauptbahnhof wieder. Bei der Feststellung der Identität stellten sie dann außerdem fest, dass der 32-jährige Wuppertaler zur Festnahme ausgeschrieben war.

Am 28.03.2023 gegen 13:00 Uhr erkannten Zivilfahnder der FEG TD einen Mann wieder, der am 24.03.2023 gegen 16:00 Uhr einen Koffer im Kölner Hauptbahnhof in einem unbeobachteten Moment entwendet hatte. Der Geschädigte hatte den Diebstahl nicht bemerkt, jedoch im Nachhinein Anzeige bei der Bundespolizei erstattet. Beamte werteten die Videoaufzeichnungen aus und fahndeten seitdem mit Lichtbild nach dem Unbekannten.

Zivile Polizisten der FEG TD erkannten den Kofferdieb aufgrund der Fahndungsfotos wieder, sprachen ihn an und kontrollierten ihn. Da er keine Ausweispapiere dabei hatte, stellten sie anhand eines Fingerabdruckscans auf der Dienststelle der Bundespolizei die Personalien fest und ermittelten, dass er wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetztes zur Festnahme ausgeschrieben war.

Die Handschellen klickten und der Wohnungslose muss sich nun den Strafverfahren stellen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Köln
Johanna Hanke

Telefon: (0221) 16093-103
E-Mail: presse.k@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
Internet: www.bundespolizei.de

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