Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Vergesslichkeit hilft nicht vor Strafverfolgung - Bundespolizei nimmt dringend tatverdächtigen Fahrraddieb fest
Aachen - Herzogenrath (ots)
Eine Streife der Bundespolizei hat am Mittwochabend, nach Einleitung einer Nahbereichsfahndung, einen Fahrraddieb vorläufig festgenommen.
Der 39-Jährige Deutsche hatte kurze Zeit zuvor ein Fahrrad in der Nähe des Hauptbahnhofs entwendet. Dabei ist er von einem Zeugen beobachtet und gefilmt worden. Dieser verständigte sofort eine eingesetzte Streife in der Nähe, die den Täter zunächst nicht stellen konnte, da sich der Dieb zu schnell vom Tatort entfernt hatte. Die Beamten sichteten das Video des Zeugen und leiteten eine Nahbereichsfahndung ein, die zunächst keine Ergebnisse erbrachte. Drei Stunden später sichtete eine weitere Streife den dringend Tatverdächtigen auf dem Vorplatz des Aachener Hauptbahnhofes und nahmen ihn vorläufig fest. Behilflich war ihnen das gefertigte Video des Zeugen, wonach sie den Tatverdächtigen identifizieren konnten. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich zudem heraus, dass der Betreffende in einem Strafverfahren wegen Diebstahls bereits vom Amtsgericht Düsseldorf mit einer Aufenthaltsermittlung gesucht wurde. Bei der anschließenden Befragung und Konfrontation mit dem Video, meinte dieser, dass er zumindest starke Ähnlichkeit mit dem Dieb hätte, könnte sich aber an nichts mehr erinnern.
Die Beamten fertigten gegen den dringend Tatverdächtigen eine Anzeige wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls. Danach konnte er die Wache wieder verlassen.
In einem weiteren Fall erblickte eine Streife der Bundespolizei in Herzogenrath einen 32-jährigen E-Scooterfahrer mit einem abgelaufenen Versicherungsschild. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass er ohne gültige Versicherung gefahren war. In einem mitgeführten Rucksack fanden sie zudem noch eine kleinere Menge an Marihuana und eine Luftdruckwaffe, die mit Diabologeschossen geladen war. Da es sich hier um Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Waffen- sowie Betäubungsmittelgesetz handelte, wurde der bereits Polizeibekannte zur Anzeige gebracht. Da auch die Eigentumsverhältnisse des E-Scooters vor Ort nicht genau geklärt werden konnten, wurde dieser sichergestellt.
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