Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Zwei Männer mit Schnittverletzungen - Bundespolizisten stellen Messer sicher
Dortmund (ots)
Am gestrigen Montagmorgen (29. Mai) trafen Bundespolizisten am Dortmunder Hauptbahnhof einen Mann mit einer blutenden Wunde am Hals an. Wenig später stellten sie einen 41-Jährigen mit diversen Schnittverletzungen im Gesicht fest.
Gegen 8 Uhr verständigten Bahnmitarbeiter die Bundespolizei am Hauptbahnhof Dortmund über einen Mann mit einer Schnittverletzung am Hals. Am Bahnhofsvorplatz trafen die Einsatzkräfte auf drei Männer. Ein 22-Jähriger wies eine stark blutende Wunde am Hals auf. Der marokkanische Staatsbürger wurde umgehend in ein Krankenhaus zur weiteren medizinischen Versorgung gebracht. Die Begleitpersonen (14, 15 Jahre alt) wiesen Blutanhaftungen an den Händen und an der Kleidung auf. In einem Beutel, welcher sich in unmittelbarer Nähe befand, stellten die Polizisten ein Messer mit Blutanhaftungen sicher. Dieses soll nach Angaben der Jugendlichen dem Verletzten gehören. Die Jacke des 15-jährigen Deutschen wies Schnittbeschädigungen auf. Zudem fanden die Beamten zwei Verschlusstütchen mit Marihuana in der Innentasche des Dortmunders auf.
Zeitgleich soll es in der Leopoldstraße zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, bei der ein 41-Jähriger verletzt wurde. Der syrische Staatsbürger wies mehrere Schnittwunden im Gesicht auf und wurde ebenfalls in ein Krankenhaus gebracht. Als die beiden Verletzten sich in der Notaufnahme trafen, gingen diese aufeinander los. Dies konnte durch die begleitenden Bundespolizisten in letzter Sekunde verhindert werden. Keiner der beiden Männer befand sich durch die Verletzungen Lebensgefahr.
Der Dortmunder (41) gab an, dass der 22-Jährige mit weiteren Personen versucht habe, ihn auszurauben. Dieser wiederum äußerte, dass der 41-Jährige ein Kind geschlagen habe, weshalb er eingeschritten sei. Dann soll der Mann ein Messer aus seinem Hosenbund gezogen und unvermittelt zugestochen haben.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung gegen die drei Polizeibekannten ein.
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