Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: 36-Jähriger hält sich im Gleisbereich des Hbf. Bochum auf und greift Bundespolizisten an
Bochum - Gelsenkirchen (ots)
Sonntagabend (4. Juni) hielt sich ein junger Mann im Gleisbereich des Bochumer Hauptbahnhofs auf. Wenig später er Bundespolizisten an.
Gegen 20:30 Uhr alarmieren Reisende die Polizei in Bochum über einen Mann im Gleisbereich des Hauptbahnhofs Bochum. Alarmierte Bundespolizisten begaben sich an die besagten Strecken, konnten aber zunächst niemanden im Gleisbereich entdecken, bis ein 36-Jähriger durch Rufe auf sich aufmerksam machte. Er erklärte die Gleise betreten zu haben, um noch rechtzeitig einen Zug zu erreichen. Als die Beamten ihm dann erklärten, dass er damit eine Ordnungswidrigkeit begangen habe, stritt der tunesische Staatsbürger die Tat ab. Vielmehr gab er an, kein Deutsch zu sprechen und die Einsatzkräfte nicht zu verstehen. Als sie den Gelsenkirchener aufforderten den Bahnhof zu verlassen, gab dieser an, in einen eingefahrenen ICE steigen zu wollen. Da er keinen Fahrschein für diesen vorweisen konnte, verweigerte die Zugbegleiterin ihm die Mitfahrt. Seinen Unmut darüber gab der Mann wieder in deutscher Sprache kund. Mehrmals forderten die Polizisten ihn auf, das Bahnhofsgebäude zu verlassen. Als dieser dann eine Zigarette in Richtung der Beamten schnippte, führten sie ihn mit Nachdruck aus dem Bahnhof. Am Ausgang griff er diese dann mit Schlägen an, worauf die Bundespolizisten ihn letztendlich zu Boden brachten, fesselten und festnahmen. Bei der Durchsuchung des Mannes stellten sie fest, dass er in seiner mitgeführten Tasche ein verbotenes Einhandmesser bei sich trug.
Auf der Wache ermittelten die Einsatzkräfte, dass der Angreifer mit circa 1,3 Promille alkoholisiert war. Von ihm wurden Fotos und Fingerabdrücke angefertigt. Im Zuge des Einsatzes wurden zwei Bundespolizisten leicht verletzt.
Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen des Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich, sowie wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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