Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Bundespolizeidirektion Sankt Augustin mehr verpassen.

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Bahnhöfe Gelsenkirchen und Herne - Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen

Ein Dokument

Gelsenkirchen- Herne (ots)

Die Bundespolizei wird in dieser Woche (14. bis 18. Juni) im Hauptbahnhof Gelsenkirchen und im Bahnhof Herne ein Mitführverbot von Waffen erlassen. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.

Die Bundespolizei verzeichnete in den letzten Monaten keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen in den genannten Bahnhöfen.

Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schlagringe sicher.

Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.

Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten Waffenverbotszone:

   - Gelsenkirchen: 10 Minuten, 2 Messer: Bundespolizisten beweisen 
     guten Riecher

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5411514

   - Gelsenkirchen: Um Mitternacht im Hauptbahnhof - Bundespolizisten
     stellen 16-Jährigen mit Messer

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5423800

   - Herne: Bundespolizei stellt vier Waffen innerhalb weniger 
     Stunden sicher

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5430309

   - Gelsenkirchen: Eine Stunde, Drei Waffen - Bundespolizei stellt 
     zeitgleich Waffen sicher

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5436183

   - Gelsenkirchen: 1 Stunde, 2 Waffen - Bundespolizei stellt 
     14-Jährigen mit Schlagring

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5463635

   - Herne: Bundespolizisten stellen 29-Jährigen mit Drogen und 
     Messer fest

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5475835

   - Gelsenkirchen: Bundespolizisten stellten Polizeibekannten mit 
     verbotenem Messer

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5476499

   - Herne: Bahnhof Herne: Bundespolizisten stellen Schlagring und 
     Messer sicher

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5479400

   - Gelsenkirchen: Mit dem Rad durch den Hbf - Bundespolizisten 
     stellen Waffen sicher

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5519391

   - Gelsenkirchen: Gelsenkirchen Hbf: Bundespolizisten finden Messer
     bei 16-Jährigen auf

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5529533

Die Bahnhöfe Gelsenkirchen und Herne werden täglich von einer Vielzahl von Reisenden genutzt und gelten als wichtige Verkehrsknotenpunkte im Ruhrgebiet. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.

Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum des angekündigten Mitführverbots konsequent reagieren und Nutzer/-innen der zuvor genannten Bahnhöfe verstärkt kontrollieren.

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.

   - Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 14. Juni ab 14:00 
     Uhr durchgehend bis zum 18. Juni 2023 bis 06:00 Uhr.
   - Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der Bahnhöfe 
     Gelsenkirchen und Herne, inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen 
     sind die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche.
   - Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im 
     Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen 
     betreten.

Bei Personen, die gegen das Verbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem werden in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.

Zudem werden die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei über Twitter begleitet. Folgen Sie uns auf bpol_nrw.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde

Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011
Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Weitere Meldungen: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin