Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Hauptbahnhof Bochum - Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen
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Bochum (ots)
Die Bundespolizei wird in dieser Woche (5. bis 10. Juli) im Hauptbahnhof Bochum durchgehend ein Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen erlassen. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.
Die Bundespolizei verzeichnete in den letzten Monaten keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen im Bochumer Hauptbahnhof.
Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schlagringe sicher. Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.
Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit des angekündigten Mitführverbots:
- Mann mit Küchenmesser leistet Widerstand gegen Bundespolizisten
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5538476
- Unbekannte verletzen 15-Jährigen mit Pfefferspray - Bundespolizei sucht Zeugen
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5533170
- Mit Messer attackiert - Bundespolizei nimmt 30-Jährigen fest
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5493527
- Bundespolizei nimmt bewaffneten Gesuchten fest
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5483097
- Bundespolizisten finden getarnte Taschenlampe, Messer und Drogen auf
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5477560
- Mit Flasche verletzt - Bundespolizei sucht nach Zeugen
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5445893
- 24-Jähriger schlägt mit Eisenstange auf Bochumer ein - Bundespolizisten stellen Angreifer auf der Flucht
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5444379
- 51-Jähriger bedroht Reisenden mit Messer - Bundespolizisten stellen Bewaffneten in Bochum-Langendreer
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5428214
- Randale mit Schaufel - Bundespolizei nimmt alkoholisierten 36-Jährigen fest
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5428204
- Fast 2 Promille und bewaffnet - Bundespolizei nimmt 45-Jährigen fest
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5426726
- "Die Cops kommen" - 30-Jähriger versteckte martialisches Pfefferspray vor Bundespolizisten
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5421562
- Bundespolizisten stoppen 20-Jährigen mit täuschend echt aussehender Waffe
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5416328
- Bundespolizei stellt 67-Jährigen mit echt aussehender Pistole im Bochumer Hauptbahnhof
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5408813
Der Hauptbahnhof Bochum wird täglich von tausenden Reisenden genutzt und gilt als einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte im Ruhrgebiet. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es im Hauptbahnhof immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.
Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum des angekündigten Mitführverbots konsequent reagieren und Nutzer/-innen des zuvor genannten Bahnhofs verstärkt kontrollieren.
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.
- Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 5. Juli ab 14:00 Uhr durchgehend bis zum 10. Juli 2023 bis 06:00 Uhr. - Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe des Hauptbahnhof Bochum, inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen sind die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche. - Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.
Bei Personen, die gegen das Verbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!
Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei ( www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem sind in dem betroffenen Bahnhof Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.
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