Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Mehrfachverstoß gegen das Waffengesetz - Bundespolizei stellt erneut Schreckschusspistole sicher
Recklinghausen (ots)
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag (21.Juli) kontrollierten Bundespolizisten einen Mann am Recklinghäuser Hauptbahnhof. Dieser führte mehrere verbotene Waffen mit sich.
Bereits am Mittwochabend (19.Juli) stellten Bundespolizisten eine Schreckschusspistole am Dortmunder Hauptbahnhof sicher. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5562785
Gegen 00:10 Uhr bestreiften die Einsatzkräfte den Hauptbahnhof Recklinghausen. Dabei fiel ihnen der 20-Jährige auf, welcher beim Erblicken der Beamten zügig in die Bahnhofsunterführung lief. Der deutsche Staatsangehörige wurde durch die Polizisten kontrolliert. Die Frage, ob er gefährliche Gegenstände mit sich führe, bejahte der Waltroper und übergab den Kräften ein Einhandmesser. Nach wiederholter Nachfrage, äußerte er sich nicht sicher zu sein, ob er noch Waffen bei sich habe. Bei einer Durchsuchung stellten die Bundespolizisten in seiner Umhängetasche eine griffbereite Schreckschusspistole mit eingeführten Magazin fest. Außerdem wurde in seiner Hosentasche ein Schlagring aufgefunden. Einen Grund für das Mitführen der Waffen nannte der junge Mann nicht.
Bei dem Einhandmesser handelt es sich um ein Messer, welches mittels einer, an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder geschlossen werden kann. Der Schlagring ist eine, in der Regel aus Metall hergestellte und der Hand angepasste, Nahkampfwaffe, welche mit einem Durchgriff oder mehreren Öffnungen für die Finger versehen ist. Es handelt sich bei der Waffe um eine Schreckschusspistole, die mit einem PTB-Zulassungszeichen versehen ist. Dabei wird kein Geschoss durch den Lauf getrieben. Diese war mit einem leeren Magazin befüllt.
Eine Berechtigung zum Führen der Waffen konnte der Waltroper nicht vorweisen. Die Bundespolizisten stellten die Gegenstände sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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