Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizisten bedroht und beleidigt - 34-Jähriger sorgt für mehrere Einsätze
Dortmund - Wiesbaden (ots)
Gestern Nachmittag (26. Juli) reagierte ein Mann im Hauptbahnhof Dortmund äußerst aggressiv auf eine Kontrolle durch die Bundespolizei. Zudem griff er die Beamten an und leistete Widerstand.
Gegen 14:15 Uhr überprüften Bundespolizisten am Nordausgang des Dortmunder Hauptbahnhofs einen 34-Jährigen, nachdem Reisende die Beamten darauf hinwiesen, dass der Betroffene mit Drogen handeln würde. Der Deutsche reagierte sofort aggressiv auf die Anwesenheit der Polizisten und kam diesen immer wieder bedrohlich nah. Des Weiteren beleidigte er die Einsatzkräfte mehrfach und drohte ihnen, unter anderem mit Schlägen. Plötzlich hob der Aggressor seine Fäuste und lief zielgerichtet auf die Beamten zu. Diese brachten den Angreifer zu Boden. Hierbei riss er sich mehrfach los und versuchte die Fesselung zu verhindern.
Die Einsatzkräfte brachten den Mann aus Wiesbaden zur Bundespolizeiwache. Dabei verletzte er einen Beamten leicht am Unterarm. Bei der Durchsuchung fanden die Polizisten eine geringe Menge Marihuana auf. Ein Atemalkoholtest ergab, dass der 34-Jährige mit 0,7 Promille leicht alkoholisiert war. Dieser sah sein Fehlverhalten schließlich ein. Die Beamten erteilten ihm einen Platzverweis für den Dortmunder Hauptbahnhof.
Knapp eine Stunde später kontaktierte der Zugbegleiter der RE6 die Bundespolizei. Dieser sprach von einer renitenten Person, welche sich gegenüber dem Zugpersonal nicht ausweisen wolle. Zur Begrüßung beleidigte der Polizeibekannte die Beamten. Der Mann soll am Bahnsteig zu Gleis 10 mehrere Passanten und Bahnmitarbeiter bedroht und beleidigt haben.
Eine Richterin ordnete die Ingewahrsamnahme des Mannes zur Verhinderung von weiteren Straftaten an. Bei seiner Festnahme leistete er erneut Widerstand und wehrte sich gegen die Fesselung. Die Einsatzkräfte brachten ihn in das Gewahrsam der Polizei Dortmund. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung ein. Zudem muss er sich nun wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
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