Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Hinweis führt zu gesuchten Straftätern - Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
Dortmund (ots)
Am Sonntagabend (03. September) soll ein Bürger am Dortmunder Hauptbahnhof zwei Tatverdächtige eines vergangenen Einbruchs wiedererkannt haben. Bundespolizisten nahmen das Duo fest.
Gegen 21:05 Uhr wurde das Bundespolizeirevier Dortmund durch einen Hinweisgeber darüber in Kenntnis gesetzt, dass er auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs Dortmund zwei mutmaßliche Straftäter identifiziert haben wolle. Diese sollen im Verdacht stehen, in einen Kindergarten eingebrochen zu sein. Die Beamten begaben sich unverzüglich zum Bahnhofsvorplatz. Dort trafen sie auf den 37-Jährigen und die 24-Jährige. Zur Feststellung ihrer Identitäten händigten die Personen den Einsatzkräften jeweils einen Bundespersonalausweis aus.
Überprüfungen des Mannes ergaben, dass dieser bereits durch die Staatsanwaltschaft Essen per Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Essen hatte ihn im März dieses Jahres rechtskräftig, wegen einer Bedrohung, zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Der Gesuchte hatte bisher weder die geforderte Geldstrafe in Höhe von 900 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) beglichen, noch sich der Ladung zum Strafantritt gestellt. Auch vor Ort konnte der Verurteilte die geforderte Summe nicht aufbringen. Aus diesem Grund wurde er für die kommenden zwei Monate durch die Bundespolizisten einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. Die weibliche Begleitung wurde ebenfalls einer polizeilichen Überprüfung unterzogen. Diese ergab, dass die Staatsanwaltschaft Essen bereits zweifach per Haftbefehl nach der deutschen Staatsbürgerin fahnden ließ. Das Amtsgericht Essen hatte sie zunächst im März 2023 rechtskräftig, wegen vorsätzlicher Körperverletzung in vier Fällen, zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Eine weitere Verurteilung erfolgte im Juni dieses Jahres. Demnach hatte das Amtsgericht Essen die Deutsche rechtskräftig, wegen Betrugs, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Die Bundespolizisten nahmen die Verurteilte fest und brachten auch sie wenig später für eineinhalb Jahre in eine Justizvollzugsanstalt.
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