Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei nimmt in 19 Stunden 6 mit Haftbefehl gesuchte Personen fest - Straftaten wegen Betäubungsmittelverstöße, Gewaltdelikte, Verkehrsdelikte und Aufenthaltsverstöße lagen vor
Aachen (ots)
Die Bundespolizei in Aachen hat am Dienstag und Mittwoch insgesamt 6 Männer, die mit Haftbefehl gesucht wurden, festgenommen.
Darunter war ein 25-jähriger Eritreer, der von der Staatsanwaltschaft Aachen wegen eines Betäubungsmitteldeliktes gesucht wurde und sich bis dato der Strafvollstreckung widersetzt hatte. Er wurde nach seiner Festnahme in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen eingeliefert.
Gegen einen 26-jährigen Serben und 36-jährigen Bulgaren lagen Strafvollstreckungshaftbefehle des Amtsgerichtes Schönau und der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Hier waren hohe Geldstrafe durch die Justiz ausgesprochen worden, die beide Personen beglichen. So konnten sie ihre Weiterreise fortsetzen. Gegen den Bulgaren lag eine nationale Fahrerlaubnissperre von 6 Monaten vor, deswegen konnte er im Anschluss sein Fahrzeug nicht weiter nutzen.
Ein 38-jähriger Deutscher wurde am Haupteingang des Hauptbahnhofes kontrolliert. Hier stellte sich heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft Köln wegen der gefährlichen Körperverletzung mit Haftbefehl gesucht wurde. Auch von selber Stelle liegt bereits ein Strafverfahren wegen Raubes vor. Bei der Kontrolle führte er einen verbotenen Schlagstock mit, der beschlagnahmt wurde. Im Anschluss verbrachte man ihn in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen.
Ein 34-jähriger Spanier war mit einem Fernreisezug aus Belgien eingereist. Gegen ihn lagen mehrere ausländerrechtliche Verstöße vor und wurde mit Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main gesucht. Auch die Staatsanwaltschaft Hanau fahndete wegen ähnlicher Straftaten nach ihm. Zudem hatte das Ausländeramt Gladbeck ihn zur Festnahme wegen der Ausweisung/Abschiebung ausgeschrieben. Da er die veranschlagte Geldstrafe von der Staatsanwaltschaft Frankfurt begleichen konnte, gelang ihm die Abwendung des Haftbefehls und er konnte nach Belgien rückgeführt werden.
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