Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Unbeteiligter stört Kontrolle und leistet Widerstand gegen Bundespolizisten
Dortmund - Remscheid (ots)
Am gestrigen Abend (24. September) unterbrach ein Mann im Dortmunder Hauptbahnhof immer wieder eine Polizeikontrolle. Wenig später wehrte er sich vehement gegen die Mitnahme zur Bundespolizeiwache.
Gegen 19 Uhr unterrichtete die Polizei Dortmund die Bundespolizei über ein Körperverletzungsdelikt, bei welchem die Tatverdächtigen in Richtung Hauptbahnhof Dortmund geflüchtet seien. Einsatzkräften gelang es mit Hilfe einer Personenbeschreibung diese im U-Bahnbereich zustellen. Währenddessen erschien ein 52-Jähriger und versuchte mehrfach die polizeiliche Maßnahme zu unterbrechen. Trotz mehrmaliger Aufforderung, dies zu unterlassen, störte der polnische Staatsbürger die Kontrolle. Eine Polizistin drängte den Mann daraufhin zurück und forderte ihn erneut auf, die Örtlichkeit zu verlassen. Dieser verhielt sich jedoch sehr uneinsichtig und äußerte seinen Unmut darüber.
Der Mann aus Remscheid händigte den Einsatzkräften schließlich eine Bankkarte aus, jedoch weigerte er sich, weitere Daten preiszugeben. Aufgrund seines verbal aggressiven Verhaltens und um seine Identität feststellen zu können, brachten die Beamten ihn zur Bundespolizeiwache. Damit war der Mann jedoch nicht einverstanden und ignorierte die Anweisungen. Daraufhin ergriffen die Polizisten seine Arme. Diese zog er unmittelbar weg und versuchte sich aus den Griffen zu befreien. Zudem stemmte er sich gegen die Laufrichtung und ließ sich auf einer Rolltreppe fallen.
Wenig später klagte der Aggressor über Schmerzen in der rechten Hand, lehnte jedoch eine medizinische Versorgung ab. Bei der Durchsuchung fanden die Bundespolizisten eine polnische Identitätskarte auf. Ein Polizist, welcher der polnischen Sprache mächtig ist, wies den Mann auf sein Fehlverhalten hin. Er zeigte sich jedoch uneinsichtig. Eine Bodycam zeichnete die Widerstandshandlungen auf. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ein.
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