Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Mit Messer attackiert - Bundespolizei stellt blutenden Geschädigten
Essen (ots)
Am gestrigen Montagmittag (25. September) soll es vor dem Essener Hauptbahnhof zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein. Dabei wurde ein Jugendlicher mit einem Messer mehrfach verletzt.
Gegen 13:45 Uhr wurde ein 28-Jähriger in der Bundespolizeiwache im Hauptbahnhof Essen vorstellig und gab an, dass es vor dem Bahnhof zu einer Messerstecherei gekommen sei. Die Beamten begaben sich unverzüglich in Richtung Osttunnel. Am Bahnsteig 12 trafen diese auf einen syrischen Staatsangehörigen (17), welcher augenscheinlich unter Schock stand und eine stark blutende Wunde am linken Oberschenkel aufwies. Ein alarmierter Rettungswagen brachte den verletzten Essener sofort in ein Krankenhaus. Lebensgefahr bestand nicht.
Der Zeuge hatte die vorherige Tat mit seinem Smartphone gefilmt. Eine Auswertung ergab, dass ein Unbekannter mehrfach mit einem großen Messer auf den Unterkörper des Jugendlichen einstach. Zeitgleich filmte er die Tat mit seinem Mobiltelefon. Diese ereignete sich zunächst auf der Gildehofstraße, verlagerte sich dann in Richtung Hauptbahnhof zum Treppenabgang des Osttunnels. Der Geschädigte versuchte die Angriffe mit einer Jeans, sowie einem Fahrradschloss abzuwehren.
Die 17-jährige Freundin des Geschädigten gab gegenüber den Polizisten an, dass sie gemeinsam den Bahnsteig verlassen haben. In der Zwischenebene seien sie dem Unbekannten begegnet. Es soll plötzlich zu einem grundlosen Streit und anschließend zu gegenseitigen Stößen gekommen sein. Dann soll der 17-Jährige mit dem Unbekannten den Bahnhof über den Südabgang verlassen haben.
Der verletzte Jugendliche suchte später mit seinem Vater die Bundespolizeiwache auf. Er gab an, dass er dem Unbekannten in der Vergangenheit mehrmals zufällig begegnet sei. Die Weste des Geschädigten wies diverse Schnitte im Bauchbereich auf und wurde als Beweismittel ebenfalls sichergestellt.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Unbekannt ein.
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