Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei nimmt vier Personen fest - Zwei von ihnen werden in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert
Düsseldorf (ots)
Vier gesuchte Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Mittwoch (11.10.2023).
Zu Beginn stellten die Beamten gegen Mittag eine türkische Staatsangehörige fest, die beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei zu fliegen. Während der Ausreisekontrolle stellte sich heraus, dass die 51-Jährige seit September dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Essen wegen zweifacher falscher uneidlicher Aussage per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Bereits im Januar 2020 wurde diese rechtskräftig verurteilt. Doch durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.880 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte die in Essen lebende Frau die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 94 Tagen abwenden und ihre Reise fortsetzen.
Etwa eine Stunde später wurde ein 37-jähriger ghanaischer Staatsangehöriger einer stichprobenartigen grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Amsterdam/Niederlande unterzogen. Hierbei stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg im Juli dieses Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung gegen den im Januar dieses Jahres Verurteilten erlassen hatte. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 450 Euro konnte der in Ghana lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen abwenden und seinen Weg fortsetzen.
Mittwochnachmittag wurde ein deutscher Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei vorstellte. Gegen den 34-Jährigen lag in diesem Fall ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen vor. Dieser wurde im August dieses Jahres wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen. Demnach wurde der Mann im September 2021 rechtskräftig verurteilt. Die Geldstrafe in Gesamthöhe von 3.000 Euro konnte der in der Region Aachen lebende Mann nicht vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 100 Tagen nicht abwenden. Er wurde daher durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt.
Zuletzt wurde am Sonntagvormittag im Rahmen der Streifentätigkeit am Flughafen Düsseldorf ein 30-jähriger rumänischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizisten kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Aurich wegen Diebstahls gesucht wurde. Die Geldstrafe in Höhe von 690 Euro konnte der Mann ebenfalls nicht vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 69 Tagen nicht abwenden. Auch er wurde daher an die zuständigen Justizbehörden überstellt.
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