Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bilanzierung der Bundespolizei zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen am Wochenende im Düsseldorfer Hauptbahnhof
Düsseldorf (ots)
Die Bundespolizei erließ von Freitag (13. Oktober), 12.00 Uhr bis Sonntag (15. Oktober), 6.00 Uhr ein Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen für den Düsseldorfer Hauptbahnhof. Im Verbotszeitraum wurden stichprobenartige Kontrollen mit rund 580 Identitätsfeststellungen durchgeführt. Es wurden 13 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung festgestellt.
Die Öffentlichkeit sollte sensibilisiert und ein Mitführen von gefährlichen Gegenständen weitestgehend reduziert werden. Bei den Kontrollmaßnahmen wurden 15 gefährliche Gegenstände sichergestellt. Darunter befanden sich vier Taschenmesser, zwei Springmesser, ein Einhandmesser, zwei Teleskopschlagstöcke, ein Multitool, ein Schlagring und vier Tierabwehrsprays. Die Einsatzkräfte finden die gefährlichen Gegenstände meist in einer Tasche aufbewahrt oder griffbereit in einer Jacken- oder Hosentasche. Am Wochenende wurde ein 36-jähriger Ukrainer mit einem Schlagring, umfunktioniert zu einer Gürtelschnalle, angetroffen. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
In den vergangenen Jahren gab es bereits die Allgemeinverfügung im Düsseldorfer Hauptbahnhof. Im Jahr 2020 konnten 10 Verstöße verzeichnet werden. 13 Verstöße wurden im Jahr 2021 festgestellt. 2022 waren es 31 Verstöße. Im Frühjahr dieses Jahres gab es 15 festgestellte Verstöße gegen die Allgemeinverfügung.
Besonders an den Wochenenden werden immer öfter Gegenstände mitgeführt, die dazu geeignet sind Menschen zu verletzen. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sinkt die Hemmschwelle und die gefährlichen Gegenstände kommen zum Einsatz. Mit diesen Kontrollmaßnahmen sollte ein Signal gegen die Gewalt gesetzt werden. Aus Sicht der Bundespolizei ist der Einsatz sehr erfolgreich verlaufen und hat zu einem Sicherheitsgewinn im Düsseldorfer Hauptbahnhof beigetragen. Wir danken den Medien für die Informationsverbreitung der bundespolizeilichen Maßnahmen.
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