Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Rund 6.600 Euro Geldstrafe - Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle
Dortmund - Leer (ots)
Am gestrigen Morgen (26. Oktober) beabsichtigten zwei Männer über den Dortmunder Flughafen in das Bundesgebiet einzureisen. Diese wurden bereits durch Staatsanwaltschaften gesucht.
Gegen 07:55 Uhr wurde ein rumänischer Staatsbürger an der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Suceava/ Rumänien am Flughafen Dortmund vorstellig. Recherchen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg, per Haftbefehl nach dem 29-Jährigen fahnden ließ. Das Amtsgericht Würzburg verurteilte den Rumänen bereits im September 2022 rechtskräftig, wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro.
Da der in Leer wohnende Mann bisher weder die geforderte Summe in Höhe von 3.600 Euro (zzgl. Verfahrenskosten), noch sich dem Strafantritt gestellt hatte, schrieb die Staatsanwalt Würzburg ihn zur Festnahme aus. Auch jetzt konnte der Gesuchte die Geldstrafe nicht begleichen, weshalb er durch die Beamten für zwei Monate einer Justizvollzugsanstalt zugeführt wurde.
Nur 15 Minuten später, gegen 08:10 Uhr, wurde ein 28-Jähriger an der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Sofia/ Bulgarien vorstellig. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft Münster bereits nach dem deutschen Staatsbürger suchen ließ. Das Amtsgericht Münster hatte den Mann im März dieses Jahres rechtskräftig, wegen des Betrugs zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro, verurteilt. Eine weitere rechtskräftige Verurteilung des Amtsgerichts Steinfurt erfolgte im Oktober 2019, wegen des Erschleichens von Leistungen in drei Fällen. Hierbei wurde der Gesuchte zu einer Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt.
Auch der Wohnungslose hatte bisher die geforderte Summe in Höhe von 2.950 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) nicht aufgebracht, weshalb die Staatsanwaltschaft Münster ihn zur Fahndung ausschrieb. Die Bundespolizisten brachten den verurteilten Straftäter für rund vier Monate in eine Justizvollzugsanstalt.
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