Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Machete, Wurfmesser, Hammer, Schraubendreher und Drogen - Bundespolizei stellt 18-Jährigen
Dortmund - Bochum (ots)
In der Nacht von Samstag auf Sonntag (12. November) überprüften Bundespolizisten im Dortmunder Hauptbahnhof einen jungen Mann. Dieser war bis an die Zähne bewaffnet.
Gegen 00:50 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Dortmund und wurden im Personentunnel auf einen 18-Jährigen aufmerksam. Dieser versuchte nach der Aufforderung der Beamten, stehen zu bleiben, sich der Kontrolle zu entziehen. Als der Deutsche zu einem Sprint ansetzte, hielt ein Polizist diesen an der Jacke fest. Daraufhin versuche er sich aus dem Griff zu lösen und stieß den Beamten von sich weg. Dabei gerieten diese ins Straucheln und fielen zu Boden. Die Sehhilfe des Bundespolizisten wurde hierbei beschädigt. Die Einsatzkräfte hielten den Angreifer fest und fixierten ihn mittels Handfesseln. Auch dagegen wehrte er sich.
Der Bochumer klagte über Schmerzen im Hüftbereich und am linken Oberschenkel, lehnte eine medizinische Versorgung jedoch ab. Bei seiner Festnahme nahmen die Bundespolizisten einen starken Marihuana-Geruch wahr. Auf die Frage, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führe, gab er an, eine Machete und einen Hammer zur Selbstverteidigung bei sich zu tragen. Zudem seien die Betäubungsmittel für den Eigenbedarf.
Die Beamten brachten den jungen Mann zur Bundespolizeiwache. Bei der Durchsuchung stellten sie in seinem Hosenbund eine Machete zugriffsbereit fest, sowie einen gummierten Hammer und eine Feinwaage in seiner Jackeninnentasche. Des Weiteren fanden sie diverse Betäubungsmittel (Marihuana, Amphetamin und Ecxtasy-Tabletten) in einer Papiertüte, einen Schraubendreher und ein beidseitig geschliffenes Wurfmesser in der linken Jackentasche auf. Diese Gegenstände waren in einem Handschuh verpackt.
Die Polizisten fertigten Lichtbilder von dem 18-Jährigen und nahmen dessen Fingerabdrücke. Zudem leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, der Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz, sowie wegen Sachbeschädigung ein.
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