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BPOL NRW: Festnahme durch Bundespolizei wegen Betäubungsmittelverbrechens - Restfreiheitstrafe von 364 Tagen von einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten

BPOL NRW: Festnahme durch Bundespolizei wegen Betäubungsmittelverbrechens - Restfreiheitstrafe von 364 Tagen von einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten
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Aachen - Herzogenrath - Traunstein (ots)

Die Bundespolizei hat am Samstagmorgen in Herzogenrath einen 39-jährigen Mann aus dem Kosovo festgenommen. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Traunstein mit Haftbefehl wegen eines Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht.

Als er von den Niederlanden nach Deutschland eingereist war, hatte er gegen ein bestehendes Einreiseverbot verstoßen. Dieses wurde im Jahr 2021 nach seiner Abschiebung in seine Heimat gegen ihn erhoben. Bereits im Jahr 2014 wurde der 39-Jährige wegen eines Betäubungsmittelverbrechens vom Amtsgericht in Rosenheim zu einer Freiheitstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten rechtskräftig verurteilt. Nachdem er den größten Teil der Haftstrafe abgesessen hatte, wurde ein Teil ausgesetzt und er im Anschluss in seine Heimat abgeschoben.

Durch die erneute Einreise, trotz bestehendem Einreiseverbot, lebte die Restfreiheitstrafe von 364 Tagen wieder auf. Vor Antritt der Haftstrafe muss der Betroffene noch auf Anordnung der Justiz 739 Tage in eine Entziehungsanstalt.

Der 39-Jährige wurde nach seiner Festnahme in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen eingeliefert.

Das Bild in der Pressemappe ist -pressefrei-

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
PHK Bernd Küppers

Telefon: +49 (0)241 56837 0
E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de

Twitter: @BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Bahnhofplatz 3
52064 Aachen

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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