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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Vier Personen verhaftet - Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf fahndet am Wochenende erfolgreich

Düsseldorf (ots)

Vier gesuchte Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am vergangenen Wochenende (13.-14.01.2024).

Zu Beginn stellten die Beamten Samstagvormittag einen irakischen Staatsangehörigen fest, der beabsichtigte, nach Erbil/Irak zu fliegen. Während der Ausreisekontrolle stellte sich heraus, dass der 26-Jährige seit Dezember 2024 von der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen fahrlässiger Körperverletzung per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Bereits im Juli 2022 wurde dieser rechtskräftig verurteilt. Doch durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Herford lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 35 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen.

Samstagabend dann wurde ein 28-jähriger deutscher Staatsangehöriger zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Ankara/Türkei vorstellig. Hierbei stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt im Juli 2023 einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gegen den im Dezember 2022 Verurteilten erlassen hatte. Durch Zahlung der Geldbuße in Höhe von 30 Euro konnte der in Wesel lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen abwenden und seinen Weg fortführen.

Drei Stunden später wurde ein kosovarischer Staatsangehöriger festgestellt, der aus Pristina/Kosovo einreiste. Während der Einreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den 36-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg vorlag. Dieser wurde im August 2023 wegen Betruges erlassen. Demnach wurde der Mann zu elf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der im Kosovo lebende Reisende an die Justizbehörden überstellt.

Zuletzt kontrollierte die Bundespolizei am Sonntagnachmittag einen deutschen Staatsangehörigen, welcher sich auf der Ausreise eines Fluges nach Bukarest/Rumänien befand. Hierbei wurde festgestellt, dass der 37-Jährige von der Staatsanwaltschaft Göttingen gleich zweifach per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Im Juli und November 2023 wurde durch diese je ein Haftbefehl wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gegen den im November 2020 und August 2023 Verurteilten erlassen. Doch der in Duderstadt lebende Mann konnte die ihm auferlegte Geldstrafe in Höhe von 375 Euro und die Geldbuße in Höhe von 150 Euro vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 25 Tagen sowie die dreitägige Erzwingungshaft abwenden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf


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