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BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf verhaftet am Wochenende vier Reisende

Düsseldorf (ots)

Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Reisende verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Wochenende (19.-21.01.2024).

Zu Beginn stellten die Bundespolizeibeamten am Freitagvormittag einen niederländischen Staatsangehörigen fest, der beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei zu fliegen. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle wurde festgestellt, dass der 38-Jährige seit November 2023 von der Staatsanwaltschaft Passau wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde. Im September 2022 wurde der Mann rechtskräftig verurteilt. Seinen Weg konnte der in den Niederlanden lebende Reisende dennoch fortsetzen, da er die Geldstrafe in Höhe von 1.750 Euro begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 25 Tagen abwenden konnte.

Freitagabend wurde ein 37-jähriger marokkanischer Staatsangehöriger bei den Beamten zur Grenzkontrolle vorstellig. Er beabsichtigte, nach Dubai/Vereinigte Arabische Emirate zu fliegen. Hierbei wurde festgestellt, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Köln wegen Betruges geringwertiger Sachen per Haftbefehl gesucht wurde. Demnach wurde er bereits im Dezember 2019 rechtskräftig verurteilt. Dank eines Familienangehörigen konnte die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro beglichen und die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 90 Tagen abgewendet werde, so dass der in Bergheim lebende Reisende seinen Weg fortführen konnte.

Sonntagmorgen dann wurde im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Abu Dhabi/Vereinigte Arabische Emirate eine 37-jährige deutsche Staatsangehörige kontrolliert. Bei dieser stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Bonn im Dezember 2023 einen Haftbefehl wegen Betruges gegen die im Juli 2023 Verurteilte erlassen hatte. Dank eines Freundes der Frau konnte die Geldstrafe in Höhe von 300 Euro beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss setzte die in Euskirchen lebende Reisende ihre Heimreise fort.

Zuletzt kontrollierte die Bundespolizei am Sonntagnachmittag einen aserbaidschanischen Staatsangehörigen, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Istanbul/Türkei befand. Hierbei wurde festgestellt, dass der 29-Jährige von der Staatsanwaltschaft Stuttgart gesucht wurde. Im Januar dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Urkundenfälschung gegen den Verurteilten erlassen. Doch auch der im Kreis Gütersloh lebende Mann konnte die ihm auferlegte Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro vor Ort begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 70 Tagen abwenden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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