Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Ins Gesicht getreten - Geschädigter greift Bundespolizisten an
Gelsenkirchen (ots)
Gestern Abend (2. Februar) ereignete sich ein Körperverletzungsdelikt im Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Dabei schlug und trat ein Mann mehrfach einen anderen. Der Geschädigte verlor dabei zwei Zähne, leistete wenig später jedoch Widerstand und attackierte die Bundespolizisten.
Gegen 21:15 Uhr wurden Bundespolizisten in Gelsenkirchen auf eine Auseinandersetzung vor der Wache aufmerksam. Ein 49-Jähriger trat einem türkischen Staatsangehörigen mit dem beschuhten Fuß ins Gesicht. Vorausgegangen war hier ein verbales Streitgespräch zwischen den beiden Männern. Anschließend riss der polnische Staatsbürger (49) den 45-Jährigen zu Boden und schlug diesem fünfmal mit der Faust in die Richtung seines Gesichts. Dabei traf er den Geschädigten dreimal im Gesicht und einmal an der Schulter. Als der Gelsenkirchener (45) aufstehen wollte, holte der Tatverdächtige mit seinem Fuß aus und trat diesem ins Gesicht. Daraufhin fiel der Geschädigte zu Boden und fasste sich in dieses. Der 45-Jährige stand unmittelbar auf und klingelte bei der Bundespolizeiwache.
Die Beamten stellten fest, dass der Verletzte durch den Angriff zwei Zähne verloren hatte. Sie nahmen den Angreifer (49) fest und durchsuchten ihn. Ein Atemalkoholtest ergab, dass dieser mit über 2 Promille stark alkoholisiert war. Währenddessen versuchte der 45-Jährige zu dem Gelsenkirchener zu gelangen, um eine körperliche Auseinandersetzung mit diesem zu suchen. Die Polizisten hinderten diesen daran. Der Mann attackierte wenig später einen Beamten. Als diese den Aggressor fixierten, versuchte er sich mehrfach loszureißen und sich dieser zu entziehen. Nur unter erheblichen Kraftaufwand konnte der Türke in den Gewahrsamsbereich verbracht werden. Hierbei beleidigte er die Einsatzkräfte in türkischer Sprache.
Die Verbringung in ein Krankenhaus durch Rettungskräfte lehnte der 45-Jährige ab. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,76 Promille. Ein Arzt untersuchte die beiden Männer, bevor die Beamten diese in das Gewahrsam der Polizei Gelsenkirchen brachten. Dort blieben sie bis zum heutigen Morgen.
Die Uniformierten sicherten die Aufnahmen der Überwachungskamera des Gelsenkirchener Hauptbahnhofs. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen der gefährlicher Körperverletzung gegen den 49-Jährigen ein. Der 45-Jährige muss sich nun wegen des tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, sowie wegen Beleidigung verantworten.
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