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BPOL NRW: Unbekannter attackiert 25-Jährigen mit Pfefferspray - Bundespolizei ermittelt

Dorsten (ots)

Gestern Abend (15. Februar) soll ein Unbekannter einen jungen Mann erneut mit Pfefferspray besprüht und diesen dabei verletzt haben. Im Bahnhof Dorsten leisteten die Bundespolizisten bei dem Geschädigten erste Hilfe.

Gegen 22 Uhr befand sich ein 25-Jähriger auf dem Bahnsteig zu Gleis 1 des Dorstener Bahnhofs. Dort sei der marokkanische Staatsbürger auf eine Gruppe von vier Männern getroffen. Diese sollen ihn bereits am Nachmittag mit Pfefferspray attackiert und auf eine Straße gestoßen haben. Die Polizei Dorsten fertigte diesbezüglich eine Strafanzeige. Am Bahnsteig soll ein Unbekannter aus der Gruppe heraus erneut auf den Mann Pfefferspray gesprüht haben. Aufgrund der vorherigen Geschehnisse habe der Mann aus Dorsten einen Stock zur Selbstverteidigung mit sich geführt.

Zeitgleich sei dann der RE14 in den Bahnhof eingefahren. Als dieser zum Stehen kam, sei der Geschädigte in den vorderen Teil des Zuges geflüchtet. Der Fremde sei diesem gefolgt und habe ihn erneut mit dem Reizgas attackiert. Der Zugbegleiter, sowie zwei Reisende beobachteten den Angriff. Der 41-jährige Bahnmitarbeiter gab sich zum Schutz in den Führerstand und alarmierte die Bundespolizei. Anschließend sei der Unbekannte aus dem Regionalexpress geflüchtet und soll währenddessen eine Glasflasche in Richtung des Eingangsbereiches geworfen haben. Diese zerbrach an dem Zug.

Eine Nahbereichsfahndung verlief ohne Erfolg. Die Polizisten leisteten erste Hilfe, spülten dem Geschädigten die Augen aus und das Zugpersonal forderte ein Rettungswagen an. Nach der ärztlichen Versorgung verzichtete der 25-Jährige auf die Mitnahme in ein Krankenhaus. Er gab jedoch an, am Folgetag einen Augenarzt aufsuchen zu wollen. Ebenfalls vor Ort befindliche Einsatzkräfte der Polizei Dorsten brachten den Mann nach Hause.

Die RE14 brach die Weiterfahrt in Richtung Borken aufgrund der Verspätung ab.

Die Bundespolizisten sicherten die Videoaufnahmen aus dem Regionalexpress und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

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