Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Minderjährige belästigt - 23-Jähriger randaliert und beleidigt Bundespolizisten
Dortmund - Münster (ots)
Am gestrigen Morgen (25. Februar) bedrängte ein Mann im Dortmunder Hauptbahnhof zwei Jugendliche. Gegen die eingreifenden Bundespolizisten leistete er Widerstand und beleidigte diese.
Gegen 06:45 Uhr wurden Bundespolizisten am Hauptbahnhof Dortmund auf einen Mann aufmerksam. Der 23-Jährige stand augenscheinlich unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln. Dieser hatte zuvor Mädchen angesprochen und sie belästigt. Die 15- und 17-Jährigen äußerten mehrfach, dass der Mann sie in Ruhe lassen solle. Der Aufforderung, sich gegenüber den Polizisten auszuweisen, kam der Münsteraner nicht nach. Nach einer längeren Diskussion deutete dieser mit seiner Hand eine Schussbewegung in Richtung der Einsatzkräfte an. Dann versuchte er an die Waffe eines Beamten zu greifen. Dies konnte verhindert werden.
Bei der Durchsuchung fanden die Uniformierten eine geringe Menge Marihuana auf. Da der gambische Staatsbürger dem mehrfach erteilten Platzverweis nicht nachkam, wurde er zur Bundespolizeiwache gebracht. Hierbei leistete er Widerstand, indem er sich gegen die Laufrichtung sperrte. Zudem versuchte er sich aus den Griffen der Beamten zu lösen. Anschließend randalierte er in den Wachräumen und trat gegen eine Tür.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,7 Promille. Nach dem der Aggressor sich beruhigt hatte, begleiteten die Bundespolizisten ihn zu seinem Zug nach Münster. Auf dem Weg beleidigte er die Einsatzkräfte mehrfach und kündigte weitere Straftaten an. Auch hier zeigte er erneut auffälliges und sprunghaftes Verhalten. Am Bahnsteig trat der 23-Jährige gegen den abfahrbereiten Zug, woraufhin der Zugbegleiter die Mitnahme verweigerte.
Zur Verhinderung von weiteren Straftaten nahmen die Uniformierten den Mann fest und brachten ihn in das Gewahrsam der Polizei Dortmund. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Beleidigung und Nötigung ein.
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