Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: 36-Jähriger attackiert Bahnmitarbeiter - Bundespolizei nimmt Randalierer fest
Essen - Gelsenkirchen (ots)
Am gestrigen Abend (4. März) griff ein Mann im Essener Hauptbahnhof einen Mitarbeiter der Deutschen Bahn an. Dieser wehrte sich unter dem Einsatz von Tierabwehrspray. Bundespolizisten stellten den Tatverdächtigen und nahmen ihn in Gewahrsam.
Gegen 23:30 Uhr alarmierte ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn die Bundespolizei in Essen. Ein Mann wurde zuvor am Infopoint der Deutschen Bahn AG im Hauptbahnhof Essen vorstellig und suchte das Gespräch mit dem 47-jährigen Mitarbeiter. Im Laufe des Gesprächs wurde der 36-Jährige zunehmend aggressiver und versuchte über die seitlich gelegene Tür in das Innere des Informationsbüros zu gelangen. Der Geschädigte konnte dies unterbinden, indem er die Türe verschloss. Daraufhin griff der deutsche Staatsbürger durch die Öffnung des Sicherheitsglases, riss es aus der Halterung und versuchte anschließend zweimal dem Bahnmitarbeiter mit der flachen Hand einen Schlag zu verpassen. Dabei traf der Tatverdächtige den Geschädigten beim zweiten Mal im Gesicht. Dieser verhinderte weitere Angriffe des Esseners (36) nur, indem er ein Tierabwehrspray gegen ihn einsetzte. Daraufhin hob der Deutsche ein Infoschild auf und warf dieses durch die Öffnung in den Arbeitsbereich. Zudem soll der Aggressor den Gelsenkirchener (47) immer wieder beleidigt haben. Die Tathandlung wurde durch Überwachungskameras aufgezeichnet und von den Polizeibeamten gesichert.
Als die Einsatzkräfte den Beschuldigten mit dem Sachverhalt konfrontierten, ignorierte er dies und forderte die Beamen immer wieder zum Kampf auf. Die Beamten fixierten den Deutschen und nahmen ihn zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam. Auf dem Weg zur Dienststelle widersetzte sich der Tatverdächtige immer wieder gegen die Maßnahmen der Polizisten, indem er sich wegdrehte und um sich trat. Nach der Untersuchung durch einen Arzt wurde der 36-Jährige dem Polizeigewahrsam in Essen zugeführt. Zudem wird sich der Essener nun wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung verantworten müssen.
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