Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf nimmt am Freitag drei Reisende fest
Düsseldorf (ots)
Am vergangenen Freitag (08.03.2024) stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der Ein- und Ausreisekontrollen drei Reisende fest, nach denen gefahndet wurde.
Am Freitagmorgen wurde ein 55-jähriger niederländischer Staatsangehöriger kontrolliert, welcher im Rahmen einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle eines Fluges aus Alicante/Spanien festgestellt wurde. Hier stellten die Beamten fest, dass der Mann im Februar 2023 durch die Staatsanwaltschaft Aachen wegen gefährlicher Körperverletzung per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Im Dezember 2019 wurde er rechtskräftig verurteilt. Doch durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in den Niederlanden lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 90 Tagen abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen.
Freitagnachmittag stellten die Bundespolizeibeamten einen kosovarischen Staatsangehörigen fest, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Pristina/Kosovo befand. Gegen den 38-Jährigen lagen in diesem Fall zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Köln vor. Der erste wurde im September 2014 wegen Diebstahls erlassen. Demnach wurde dieser im Dezember 2008 zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt. Nach vollzogener Abschiebung des Mannes, verblieb eine Restfreiheitsstrafe von 274 Tagen. Der zweite Haftbefehl von Oktober 2014 wurde wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erlassen. Laut diesem wurde der Mann im Juli 2013 zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Abschiebung verblieb eine Restfreiheitsstrafe von 400 Tagen. Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde er an die Justizbehörden überstellt.
Etwa zwei Stunden später dann wurde ein deutscher Staatsangehöriger festgestellt, der beabsichtigte, nach Zürich/Schweiz zu fliegen. Im Rahmen einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den 23-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vorlag. Diese hatte im April 2022 einen Haftbefehl wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung gegen den im September 2020 Verurteilten ausgestellt. Die Geldstrafe in Höhe von 250 Euro konnte der Duisburger nicht vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von acht Tagen nicht abwenden. Auch er wurde durch die Bundespolizei an die Justizbehörden überstellt.
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