Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Stuntverdächtiger Fahrerwechsel, Auffinden eines Teleskopschlagstocks und Mitfahrer ohne Ausweisdokumente
Aachen (ots)
Am Dienstagmorgen staunten die Beamten der Bundespolizei nicht schlecht, als sie ein Fahrzeug mit Insassen aus den Niederlanden zunächst bei der Einreise beobachteten und beim Anhaltevorgang auf der Schurzelterstraße einen stuntverdächtigen Fahrerwechsel präsentiert bekamen.
Die Beamten konfrontierten die beiden angehenden "Stuntfahrer" über ihre künstlerischen Fähigkeiten und verlangten zunächst die Ausweisdokumente. Dabei konnte sich der jetzige 32-jährige albanische Fahrer mit einem deutschen Aufenthaltstitel und einem gültigen Führererschein ausweisen. Der 42-jährige deutsche Beifahrer, der zuvor Fahrer des Fahrzeuges war, konnte sich lediglich mit einem Foto seines Personalausweises ausweisen. Einen Führschein blieb er den Beamten schuldig, was sich auch später als den Grund für das halsbrecherische Manöver darstellte.
Im Heck des Fahrzeuges saß zudem noch ein türkischer Mitfahrer, der den Beamten eine über ein Jahr abgelaufene Aufenthaltskarte aushändigte. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges nach weiteren Ausweisdokumenten wurde in der Mittelkonsole ein verfälschter belgischer Führerschein aufgefunden, den der jetzige Beifahrer als seinen ausgab. Der belgische Führerschein wies Unregelmäßigkeiten in der Drucktechnik auf und wurde sichergestellt. Im Kofferraum fanden die Beamten zudem noch einen Teleskopschlagstock. Da hier zunächst der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Urkundenfälschung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz vorlag, wurden die beiden jeweils am Steuer befindlichen "Fahrer" einer Streife der Landespolizei am Polizeipräsidium Aachen übergeben.
Der Mitfahrer blieb zunächst im Gewahrsam der Bundespolizei. Er wurde nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen und der Anzeige wegen der unerlaubten Einreise mit einer Anlaufbescheinigung an das zuständige Ausländeramt in Aachen verwiesen. Der 42-jährige Deutsche wurde neben den bereits genannten Straftaten, noch wegen der Beihilfe zur unerlaubten Einreise zur Anzeige gebracht.
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