Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Graffitisprayer auf frischer Tat gestellt - Bundespolizei ermittelt
Dortmund - Unna (ots)
In der Nacht von Samstag auf Sonntag (31. März) sollen drei Männer am Haltepunkt Dortmund-Dorstfeld eine Wand mittels Spraydosen beschädigt haben. Sicherheitskräfte verhinderten die Flucht.
Gegen 3:30 Uhr beobachteten Bahnmitarbeiter drei junge Männer, wie diese das Mauerwerk am Zugang des Haltepunkts Dortmund-Dorstfeld besprühten. Als die Deutschen diese bemerkten, sollen sie die Flucht ergriffen haben. Eine Sicherheitskraft sei dann einem 23-Jährigen gefolgt, habe diesen schließlich festgehalten und zu Boden gebracht. Der Dortmunder habe sich dagegen gewehrt und versucht sich aus den Griffen zu lösen. Der 42-Jährige Mitarbeiter habe ihn anschließend gefesselt. Ein 40-Jähriger habe einen Dortmund (22) verfolgt, ihn an beiden Armen ergriffen und ebenfalls am Boden fixiert. Dabei verletzte sich der Zeuge am Handgelenk. Als der 16-Jährige von hinten von einem weiteren Sicherheitsangestellten umklammert wurde, sei es diesem gelungen seinen Ellenbogen zu lösen und dem 32-Jährigen ins Gesicht zu schlagen. Bei der Rangelei habe der Mitarbeiter den Unnaeraner zu Boden gerissen. Dabei soll er um sich getreten und den 32-Jährigen an den Schienbeinen getroffen haben.
Als die Polizisten eintrafen, war das Trio bereits mittels Handfesseln fixiert. Äußern wollten sich die Verdächtigen zu den Vorwürfen nicht. Die Beamten informierten die Erziehungsberechtigte des Minderjährigen. Diese holte ihren Sohn schließlich in der Wache ab. Die Uniformierten fertigten Lichtbilder von den Männern und nahmen dessen Fingerabdrücke. Bei den Durchsuchungen fanden die Einsatzkräfte diverse Beweismittel, u.a. eine Digitalkamera, Handschuhe, Spraydosen und -köpfe, sowie Stifte auf. Zudem stellten sie bei den 16- und 23-Jährigen jeweils ein Verschlusstütchen Marihuana fest.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung gegen die drei Männer ein. Der 16- und der 22-Jährige müssen sich zudem wegen Körperverletzung verantworten.
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