Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: 2,66 Promille - 35-Jähriger bespuckt Bahnmitarbeiter und greift Bundespolizisten an
Essen - Dorsten (ots)
Gestern Abend (4. April) belästigte ein Mann mehrere Reisende im Essener Hauptbahnhof. Anschließend spuckte er einem Mitarbeiter der Bahn in das Gesicht und griff Bundespolizisten an. Der alkoholisierte Aggressor wurde schließlich in Gewahrsam genommen.
Gegen 20:55 Uhr wurde die Bundespolizei im Hauptbahnhof Essen über eine aggressive Person im Bereich des Nordausgangs in Kenntnis gesetzt. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn, sowie auf den 35-Jährigen. Zuvor soll dieser Reisende belästigt und lautstark umher geschrien haben. Daraufhin wurde er durch die Bahnmitarbeiter dem Hauptbahnhof verwiesen. Als diese den mongolischen Staatsbürger aufforderten ihnen seine Personalien auszuhändigen, spuckte er dem 36-Jährigen in das Gesicht.
Gegenüber den Beamten wollte der Tatverdächtige sich weder ausweisen, noch seine Personalien nennen. Zudem schrie er weiterhin und warf seine mitgeführten Gegenstände auf den Boden. Die Polizisten führten den aggressiven Mann der Bundespolizeidienststelle zu. Auf dem Weg dorthin nahm er eine Metallgeldbörse aus seiner Tasche und zog diese in einer Schnittbewegung über den behandschuhten Handrücken eines Uniformierten. Bei einer anschließenden Fixierung wehrte sich der Mongole vehement, woraufhin er durch die Polizeibeamten zu Boden gebracht wurde. Verletzt wurde bei der Tathandlung niemand.
Die Identität des Mannes aus Dorsten stellten die Einsatzkräfte in der Bundespolizeiwache zweifelsfrei fest. Während seines Aufenthaltes in der Gewahrsamszelle verhielt der 35-Jährige sich durchgehend unkooperativ und urinierte in eine Ecke des Raumes. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab, dass er mit 2,66 Promille alkoholisiert war.
Zur Verhinderung weiterer Straftaten wurde der Aggressor, nach einer Untersuchung durch einen Polizeiarzt, dem Polizeigewahrsam in Essen zugeführt. Zudem wird er sich nun wegen tätlichen Angriffes und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Körperverletzung verantworten müssen.
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