Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei findet kinderpornografische Aufnahmen auf Smartphone
Essen (ots)
In der Nacht zu Samstag (6. April) beschlagnahmten Bundespolizisten im Essener Hauptbahnhof ein Mobiltelefon nach einer Kontrolle eines Mannes, der in Begleitung einer Minderjährigen war. Auf dem Smartphone befanden sich diverse Aufnahmen kinderpornographischen Inhaltes.
Gegen 2:20 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Essener Hauptbahnhof einen 24-Jährigen, der in Begleitung eines Mädchens war. Bei einer Befragung der beiden Personen, in welcher Beziehung sie stehen, machten diese widersprüchliche Angaben. Zudem ergaben Ermittlungen, dass die 14-Jährige zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben war. Zur weiteren Sachverhaltsklärung wurden die deutschen Staatsbürger (14, 24) der Bundespolizeiwache im Essener Hauptbahnhof zugeführt.
Vor Ort durchgeführte Überprüfungen ergaben, dass der Wohnungslose bereits in der Vergangenheit, wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes, polizeilich in Erscheinung trat. Auf erneute Nachfrage gab der Tatverdächtige an, dass es sich nur um eine freundschaftliche Beziehung zwischen ihm und der Jugendlichen handeln würde. Zudem legte der Deutsche den Uniformierten Chatverläufe auf seinem Mobiltelefon vor, die dies bestätigen sollten. Aus den Verläufen ging hervor, dass der Polizeibekannte die Gesuchte zu Küssen aufforderte und ihr Bildmaterial mit pornographischen Inhalten sendete. Zudem wurden in einer App auf dem Smartphone Chatverläufe festgestellt, in denen sich Bildmaterial von Kindern befand, welche in Unterwäsche und zum Teil entkleidet posierten.
Unterdessen führte ein Bundespolizist eine Videoauswertung im Essener Hauptbahnhof durch. Dabei wurde festgestellt, wie der 24-Jährige die Jugendliche auf den Mund küsste.
Als die Einsatzkräfte den Mann mit dem Sachverhalt konfrontierten, machte dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Nach Rücksprache mit der zuständigen Kriminalwache, wurde der Deutsche festgenommen und dem Polizeigewahrsam in Essen zugeführt. Von dort aus wird er einem zuständigen Richter vorgeführt. Zudem wurde das Mobiltelefon für weitere Auswertungen sichergestellt. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte und sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen ein.
Das zuständige Jugendamt wurde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und holte die wohnungslose 14-Jährige wenig später in der Dienststelle ab und führte sie einer Jugendschutzstelle zu.
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