Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei bringt innerhalb eines Tages drei Personen wegen Beleidigung zur Anzeige
Aachen (ots)
Am vergangenen Samstagmorgen kontrollierten Bundespolizisten einen 64-jährigen Deutschen nach der erfolgten Einreise aus Belgien. Die Person wurde von den Beamten ohne weitere Maßnahmen aus der Kontrolle entlassen, woraufhin es sich der Mann nicht nehmen ließ, bei erneutem Grenzübertritt den Beamten vorbeifahrenderweise den Mittelfinger zu zeigen. Daraufhin stellten die Beamten den Mann selbstverständlich erneut, eröffneten ihm den Straftatverdacht der Beleidigung und belehrten ihn. Eine Strafanzeige wurde gefertigt.
Ebenfalls am Samstag wurden Beamte der Bundespolizei im Aachener Hauptbahnhof auf einen 59-jährigen Polen aufmerksam, weil dieser in Höhe des Haupteingangs Reisende belästigte. Ferner gestikulierte er wild in Richtung der Beamten, ballte seine Fäuste und trat in die Luft. Als er dieses Verhalten auch gegenüber unbeteiligten Dritten zeigte und diese einschüchterte, entschieden sich die Beamten dazu, ihn zu kontrollieren. Auf sein Verhalten angesprochen, versuchte sich der Mann der Polizeikontrolle zu entziehen, warf seinen Rucksack über den Bahnhofsvorplatz und entfernte sich von den Beamten. Dabei drehte er sich noch einmal um, um der Streife seinen Mittelfinger zu zeigen. Der Aufforderung stehen zu bleiben, kam er nicht nach, erhöhte seine Geschwindigkeit und überquerte trotz roter Lichtzeichenanlage die Straße. Auf der anderen Straßenseite wurde der Pole dann durch die Streife mittels Einsatz von einfacher körperlicher Gewalt zu Boden gebracht, mittels Handfesseln fixiert und der Dienststelle der Bundespolizei zugeführt. Dort wurde eine Aufenthaltsermittlung wegen eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte durch die Staatsanwaltschaft Trier festgestellt. Der Mann wurde wegen Beleidigung sowie Belästigung der Allgemeinheit zur Anzeige gebracht und nach allen polizeilich relevanten Maßnahmen entlassen.
Am gleichen Tag wurde wiederum eine Streife im Aachener Hauptbahnhof durch eine Frau angesprochen, welche soeben von jemandem auf dem Vorplatz auf das Übelste beleidigt wurde. Er hatte ihr in nicht angemessenen Worten den Mund verboten. Der von ihr benannte Beschuldigte wurde vor Ort angetroffen und durch die Beamten mit dem Sachverhalt konfrontiert. Ihm wurde der Tatvorwurf eröffnet und er wurde belehrt. Der Polizeibekannte wollte sich nicht zur Sache äußern. Die geschädigte Dame lehnte es ab, einen Strafantrag zu stellen.
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