Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei stellt über 1kg Drogen im Hauptbahnhof Gelsenkirchen sicher
Gelsenkirchen (ots)
Am gestrigen Abend (15. April) kontrollierten Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof zwei Männer. Als die Beamten bei diesen Betäubungsmittel auffanden, ergriff einer von ihnen die Flucht.
Gegen 21:45 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Während ihrer Streifentätigkeit wurden sie auf einen 29- und einen 43-Jährigen aufmerksam, die augenscheinlich versuchten den Beamten auszuweichen. Nachdem die Einsatzkräfte die polnischen Staatsbürger zweimal aufforderten stehen zu bleiben, hielten diese schließlich an. Der Wohnungslose (43) machte gegenüber den Polizisten mündliche Angaben zu seiner Person. Ermittlungen ergaben, dass er bereits in der Vergangenheit, wegen des Handels mit Betäubungsmitteln, in Erscheinung trat. Sein Begleiter (29) händigte den Uniformierten einen Haftausweis einer Justizvollzugsanstalt aus, wodurch seine Identität zweifelsfrei festgestellt wurde.
Auf die Frage, ob sie gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führen würden, wurden die Polen zunehmend nervöser. Bei einer Durchsuchung des Gelsenkircheners (29) fanden die Beamten ein Verschlusstütchen mit circa drei Gramm Marihuana auf. Er gab an, dieses bei einer unbekannten Person in einem Park käuflich erworben zu haben. Im Zuge der Durchsuchung des Polizeibekannten (43), verhielt dieser sich auffällig nervös und zögerte bei der Herausgabe seines Rucksackes. Als einer der Bundespolizisten in diesen hineingriff und nach dem Inhalt fragte, flüchtete der Tatverdächtige (43) unerwartet über den Südausgang des Hauptbahnhofes in Richtung Gelsenkirchen-Neustadt. Dabei verlor er sein Mobiltelefon, welches von den Polizeibeamten aufgefunden wurde. In dem Rucksack fanden die Uniformierten zwei in Klarsichtfolie verpackte Pakete mit rund 420 Gramm Crack und 610 Gramm Amphetaminen auf. Die Betäubungsmittel beider Männer wurden sichergestellt. Im Rahmen einer Nahbereichsfahndung, unter Einbindung der Polizei NRW, konnte der Beschuldigte nicht gefasst werden. Der 29-Jährige wurde zunächst der Bundespolizeidienststelle zugeführt. Nach Rücksprache mit der zuständigen Kriminalwache konnte dieser nach Abschluss aller weiteren Maßnahmen die Wache verlassen. Er wird sich nun wegen des Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz verantworten müssen.
Gegen den 43-Jährigen leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.
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