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BPOL NRW: 35-Jähriger tritt Außenspiegel an Dienstfahrzeugen ab und greift Bundespolizisten an

Essen - Lippstadt (ots)

Am heutigen Morgen (18. Juni) trat ein Mann vor dem Hauptbahnhof Essen die Seitenspiegel von zwei Bundespolizeifahrzeugen ab. Anschließend attackierte er Bundespolizisten mit Schlägen und widersetzte sich ihnen. Die Beamten nahmen den Aggressor schließlich in Gewahrsam.

Gegen 3:45 Uhr erschien ein 35-Jähriger vor der Bundespolizeiwache im Essener Hauptbahnhof und machte gegenüber den Beamten über die Gegensprechanlage zusammenhangslose Äußerungen. Auf Nachfragen der Einsatzkräfte reagierte der deutsche Staatsbürger nicht, entfernte sich von der Dienststelle und begab sich auf den Parkplatz im Bereich des Südausgang. Eine Polizistin konnte dabei beobachten, wie er gezielt auf die Dienstfahrzeuge zuging und deren rechte Außenspiegel abtrat. Anschließend flüchtete der Tatverdächtige. Nach wenigen Metern stellten die Uniformierten den Mann aus Lippstadt. Dieser baute sich daraufhin vor den Streifenbeamten auf und ging mit geballten Fäusten auf diese zu. Durch einen Fuß-Stoß wurde der Aggressor zunächst auf Abstand gehalten. Als er erneut auf die Einsatzkräfte zu kam und zu einem Schlag ausholte, wurde der Deutsche zu Boden gebracht und fixiert. Dabei zog er immer wieder seine Arme weg und sperrte sich, sodass die Fixierung erheblich erschwert wurde. Anschließend führten die Bundespolizisten den aggressiven Mann den Wachräumen zu. Während der Tathandlung wurde ein Polizeibeamter am Fuß verletzt, blieb aber weiterhin dienstfähig.

Vor Ort wurde der Beschuldigte mit dem Sachverhalt konfrontiert. Gründe für sein Verhalten nannte er den Beamten nicht und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab, dass der 35-Jährige nicht alkoholisiert war.

Die Bundespolizisten nahmen den Deutschen zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam und führten ihn, nach einer Untersuchung durch den Polizeiarzt, dem Polizeigewahrsam in Essen zu. Er wird sich nun wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, sowie wegen Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel verantworten müssen.

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