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BPOL NRW: Schwert mit verfassungswidrigem Kennzeichen - Bundespolizei stellt 19-Jährigen
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Gelsenkirchen - Groß-Bieberau (ots)
Gestern Nachmittag (1. Juli) trafen Bundespolizisten im Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen Mann mit einem Schwert an und stellten den Gegenstand sicher. Eine Allgemeinverfügung regelt derzeit das Verbot von Mitführen von gefährlichen Gegenständen während der EURO 2024 für den Hauptbahnhof.
Gegen 17 Uhr informierten Mitarbeiter der Deutschen Bahn die Bundespolizei darüber, dass sich ein Mann mit einem Schwert im Gelsenkirchener Hauptbahnhof befinde. Im Bahnhof stellten die Bundespolizisten den 19-Jährigen fest, der ein ca. 1,5m langes Schwert mit sich führte. Der Schwertträger übergab den Beamten den Gegenstand freiwillig, die dieses anschließend sicherstellten. Bei dem Gegenstand handelte es sich um ein ungeschliffenes Schwert, das im Sinne des Waffengesetzes eine Hieb- und Stoßwaffe darstellt. Das Führen dieser stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Zudem wies das Parierelement Ähnlichkeiten mit einem Hakenkreuz auf.
Als die Einsatzkräfte den Mann aus Groß-Bieberau (Hessen) mit dem Sachverhalt konfrontierten, gab dieser an, dass ihm die Ähnlichkeiten nicht bekannt waren. Der Deutsche erklärte, dass er das Element umarbeiten lassen würde, sollte er dieses zurückerhalten.
Die Bundespolizisten verwarnten den Heranwachsenden bezüglich des sichergestellten Schwerts und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein. Zur Europameisterschaft 2024 wurde eine Allgemeinverfügung unter anderem für den Hauptbahnhof Gelsenkirchen erlassen. Dies hat zur Folge, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art sichergestellt werden. Zudem kann bei Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro erhoben werden.
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