Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Zu Boden geschleudert und getreten - Bundespolizei stellt Tatverdächtigen
Essen (ots)
In der Nacht zu Sonntag (7. Juli) kam es in einem Schnellrestaurant im Hauptbahnhof Essen zu einer Streitigkeit zwischen zwei Männer. Dabei schleuderte einer von ihnen seinen Kontrahenten gegen eine Wand und trat schließlich auf ihn ein. Bundespolizisten stellten den Aggressor und nahmen ihn in Gewahrsam.
Gegen 1 Uhr wurde die Bundespolizei Essen über eine körperliche Auseinandersetzung in einem Schnellrestaurant im Essener Hauptbahnhof in Kenntnis gesetzt. Zunächst soll es zwischen zwei Männern zu einer lautstarken Diskussion gekommen sein, welche wenig später in einer körperlichen Auseinandersetzung endete. Dabei ergriff der 36-Jährige, den 26-Jährigen und schleuderte diesen gegen eine Wand. Zudem prallte der deutsche Staatsbürger (26) während der Tathandlung gegen das Treppengeländer. Als der junge Mann daraufhin zu Boden fiel, trat der britische Staatsangehörige auf den am Boden Liegenden ein. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf zwei weitere Zeugen, die die Aussage des Filialleiters bestätigten. Der Essener (26) verletzt sich bei dem Angriff an der Hüfte, eine medizinische Versorgung lehnte er jedoch ab.
Unterdessen führten weitere Beamte eine Videoauswertung in der Filiale durch. Diese bestätigte die Aussagen der Zeugen und des Geschädigten ebenfalls.
Den Tatverdächtigen trafen die Polizeibeamten in der zweiten Etage des Schnellrestaurant an. Als sie den Briten (36) mit dem Sachverhalt konfrontierten, gab dieser an, dass er von dem Deutschen verbal angegangen und bedrängt worden sei, daraufhin habe er sich lediglich verteidigt. Für die Durchführung weiterer strafprozessualer Maßnahmen, wurde der Aggressor der Bundespolizeidienststelle zugeführt. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab, dass er mit 0,58 Promille alkoholisiert war.
Die Bundespolizisten nahmen den in Großbritannien lebenden Mann in Gewahrsam und führten ihn zur Verhinderung weiterer Straftaten dem Polizeigewahrsam in Essen zu. Er wird sich nun wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen.
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