Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: 15-Jährige ohne Fahrschein widersetzt sich Bundespolizisten
Essen - Bönen (ots)
Am Freitagabend (9. August) soll eine Jugendliche mit einer Regionalbahn ohne gültigen Fahrschein von Hagen nach Essen gefahren sein. Anschließend leistete sie Widerstand gegen die Maßnahmen der eingesetzten Bundespolizisten.
Gegen 22:50 Uhr wurde das Bundespolizeirevier im Essener Hauptbahnhof über ein Fahrgelddelikt in der RB 40 in Richtung Essen informiert. Auf dem Bahnsteig zu Gleis 9 trafen die Bundespolizisten auf den Zugbegleiter und eine 15-Jährige. Zuvor soll die Jugendliche während einer Kontrolle der Fahrscheine, nicht in der Lage gewesen sein, dem Kontrolleur einen gültigen Fahrausweis vorzulegen. Während der Befragung des Bahnarbeiters versuchte die eritreische Staatsbürgerin über den Bahnsteig in Richtung des Osttunnels im Essener Hauptbahnhof zu flüchten. An den Treppenabgängen zum Personentunnel wurde die Minderjährige gestellt. Sie weigerte sich gegenüber den Einsatzkräften auszuweisen sowie mündliche Angaben zu ihrer Person zu tätigen. Demnach wurde das Mädchen aus Bönen der Bundespolizeiwache zugeführt. Auf dem Weg dorthin wurde sie durch eine Beamtin am Arm ergriffen, um eine weitere Flucht zu verhindern. Kurz darauf drehte die Eritreerin sich aus der Fixierung heraus und rissen ihren Arm aus dem Festhaltegriff der Polizistin. Anschließend wurde die Tatverdächtige mittels Stahlhandfesseln fixiert.
Als die Identität der 15-Jährigen in den Wachräumen mittels eines Fingerabdruckscans festgestellt werden sollte, ballte sie ihre Hände immer wieder zu Fäusten und entriss den Uniformierten diese. Unter erhöhtem Kraftaufwand, wurde die Identität schließlich zweifelsfrei festgestellt. Ermittlungen ergaben, dass die Tatverdächtige aufgrund von ähnlich gelagerten Sachverhalten bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung trat.
Während ihres Aufenthalts in der Bundespolizeiwache, spuckte die Eritreerin gegen eine Glasscheibe und leckte an der Gegensprechanlage.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt, wurde wenig später eine Mitarbeiterin in dem Bundespolizeirevier vorstellig und nahm das Mädchen in Obhut.
Alle Beteiligten blieben unverletzt.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Erschleichens von Leitungen und der Verweigerung der Angaben zur Person ein.
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