Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Erfolgreiche Fahndung: Drei Festnahmen in Köln und Siegen
Köln / Siegen (ots)
Die Bundespolizei nahm in Köln und Siegen am 26. August 2024 gleich drei gesuchte Straftäter fest. Alle drei Personen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in Justizvollzugsanstalten überstellt.
Am frühen Morgen, gegen 05:00 Uhr, kontrollierten Bundespolizisten am Kölner Hauptbahnhof einen 27-jährigen Mann aus der Demokratischen Republik Kongo. Der Verdächtige konnte bei der Kontrolle keine Ausweisdokumente vorweisen und wurde daraufhin zur Wache gebracht. Eine gründliche Durchsuchung verlief ergebnislos, und erst der Abgleich der Fingerabdrücke führte zur Identifizierung des Mannes. Es stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Körperverletzung vorlag. Der 27-Jährige war zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Köln überführt.
Am späten Abend, gegen 23:00 Uhr, geriet ein 42-jähriger Deutscher in der Haupthalle des Kölner Hauptbahnhofs nach einer Streitigkeit ins Visier der Bundespolizei. Der Mann konnte sich zwar mit einem gültigen Personalausweis ausweisen, doch ergab die Überprüfung seiner Personalien einen bestehenden Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr. Da der Verurteilte die Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro nicht bezahlen konnte, nahmen die Beamten ihn fest. Er muss nun in der Justizvollzugsanstalt Köln eine Ersatzfreiheitsstrafe von voraussichtlich 60 Tagen verbüßen.
Nur kurze Zeit später, gegen 23:40 Uhr, kontrollierten Bundespolizisten in Siegen einen 37-jährigen Deutschen im hinteren Bereich des Hauptbahnhofs. Der Mann war dort mit einer Taschenlampe unterwegs und erweckte so die Aufmerksamkeit der Beamten. Auch hier führte die fahndungsmäßige Überprüfung zu einem positiven Ergebnis: Der 37-Jährige war durch die Staatsanwaltschaft Siegen wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe oder ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 44 Tagen verurteilt worden. Da er die geforderten 660 Euro nicht aufbringen konnte, nahmen die Einsatzkräfte auch ihn fest und überstellten ihn der Justizvollzugsanstalt Attendorn.
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