Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei nimmt 25-Jährigen nach Angriff und Erregung öffentlichen Ärgernisses in Gewahrsam
Dortmund - Dorsten (ots)
Gestern Mittag (12. September) masturbierte ein Mann vor der Bundespolizeiwache am Dortmunder Hauptbahnhof. Der Aufforderung eines Bundespolizisten, sein Verhalten zu unterlassen, kam der Beschuldigte zu nächst nach. Anschließend ging er aggressiv auf den Beamten zu und schlug ihm unvermittelt ins Gesicht.
Gegen 13:35 Uhr erschien ein 25-Jähriger vor dem Bundespolizeirevier am Dortmunder Hauptbahnhof. Kurze Zeit später holte der Mann ein Plakat, auf welchem ein tschechischer Polizist abgebildet war, heraus, legte diese vor sich auf den Boden, entblößte sein Glied und onanierte sowie urinierte auf das Poster. Ein Hundeführer der Bundespolizei forderte den Mann aus Dorsten umgehend auf, sein Verhalten zu unterlassen, woraufhin dieser äußerst aggressiv reagierte. Als ihm durch den Polizeibeamten ein Platzverweis für den Dortmunder Hauptbahnhof ausgesprochen wurde, reagierte der Guineer unkooperativ und stellte sich mit geballten Fäusten vor den Uniformierten und seinen Diensthund. Nachdem der Hund den Beschuldigten zurückdrängte, entfernte dieser sich zunächst wenige Meter. Nur kurze Zeit später ging der Mann erneut auf den Polizisten zu und verhielt sich verbal aggressiv gegenüber diesem. Unvermittelt holte er aus und schlug dem Beamten ins Gesicht. Weitere Kräfte, die auf die Situation aufmerksam wurden, eilten hinzu brachten ihn zu Boden und fixierten ihn. Dabei schlug und trat er gezielt in die Richtung der Bundespolizisten.
In den Wachräumen wurde der Aggressor und sein mitgeführter Rucksack durchsucht. Da dieser in dem Gewahrsamsbereich versuchte sich selbst zu verletzten, wurde ein Krankentransport hinzugerufen. Dieser brachte den Beschuldigten in Begleitung des zuständigen Ordnungsdienstes in ein zuständiges Krankenhaus.
Verletzt wurde durch die Tathandlung niemand.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Erregung öffentlichen Ärgernisses ein.
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