Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: 37-Jähriger weigert sich den Essener Hauptbahnhof zu verlassen und greift Bundespolizisten an
Essen - Willich (ots)
In der Nacht zu Samstag (28. September) wurde die Bundespolizei, zur Unterstützung der Deutschen Bahn, zum Nordausgang des Hauptbahnhofs Essen gebeten. Ein Mann, der sich zunächst weigerte den Bereich zu verlassen, leistete anschließend auch Widerstand gegen die eingesetzten Beamten und griff einen von ihnen tätlich an.
Gegen 2:35 Uhr baten Mitarbeiter der Deutschen Bahn die Bundespolizei im Essener Hauptbahnhof um Unterstützung, da sich ein 37-Jähriger weigern würde den Hauptbahnhof zu verlassen. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf die Mitarbeiter und den deutschen Staatsbürger. Zunächst wurde der Mann aus Willich (37) nach Ausweisdokumenten befragt. Daraufhin gab er an, dass er keinerlei Identitätspapiere mit sich führen würde. Als die Beamten dem Deutschen daraufhin die Durchsuchung nach seinen Dokumenten eröffneten, reagierte dieser äußerst unkooperativ und steckte trotz Unterlassungsaufforderung seine Hände in die Hosentaschen. Zudem weigerte er sich, mündliche Angaben zu seiner Person zu machen. Daraufhin führten die Polizisten den Mann zur Feststellung seiner Identität in das Bundespolizeirevier im Hauptbahnhof Essen.
Vor Ort wurde er jedoch zunehmend aggressiver und bedrohte die Uniformierten schließlich, woraufhin er mittels Handfesseln fixiert wurde. Dabei versperrte er zunächst seine Arme. Als er sich mit einem Arm aus dem Griff löste, schlug er mit seinem Ellbogen einem der Beamten ins Gesicht. Infolgedessen wurde der Beschuldigte zu Boden gebracht und fixiert. Bei einer Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte einen Arbeitsausweis des 37-Jährigen. Mittels eines Datenabgleichs stellten die Polizisten die Identität des Aggressors zweifelsfrei fest. Unterdessen bedrohte er die Bundespolizisten wiederholte Male. Ein Atemalkoholtest ergab, dass er mit 1,46 Promille alkoholisiert war.
Die Beamten fertigten Lichtbilder des Deutschen und nahmen seine Fingerabdrücke. Anschließend durfte er die Wachräume verlassen.
Einer der Polizisten wurde durch den Schlag ins Gesicht leicht verletzt, verblieb aber weiterhin dienstfähig.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Bedrohung ein.
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