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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Hauptbahnhof Dortmund und Gelsenkirchen - Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen

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Dortmund - Gelsenkirchen (ots)

Die Bundespolizei wird in dieser Woche vom 11. Oktober bis zum 14. Oktober im Hauptbahnhof Dortmund und vom 12. Oktober bis zum 13. Oktober im Hauptbahnhof Gelsenkirchen ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen erlassen. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.

Die Bundespolizei verzeichnete in den letzten Monaten keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen in den Hauptbahnhöfen Dortmund und Gelsenkirchen.

Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schlagstock sicher.

Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten Waffenverbotszone:

- 22-Jähriger mit Messern im Gepäck - Bundespolizei ermittelt https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5853506

- Bundespolizei stellt Schreckschusswaffe von 23-Jährigem sicher https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5871200

- Bundespolizisten stellen "Tactical Knife" bei 54-Jährigem sicher https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5861110

- Bundespolizei stellt Messer im Hauptbahnhof Gelsenkirchen sicher https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5857136

- Innerhalb von 20 Minuten - Bundespolizei stellt gefährliche Gegenstände sicher https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5854276

- Bundespolizisten stellen Einhandmesser bei 17-Jährigem sicher https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5850604

- Bundespolizei stellt 30-Jährigen mit Messer in S4 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5847610

- Betäubungsmittel und Teleskopschlagstock - Bundespolizei stellt 21-Jährigen https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5839435

- Treppe hinunter getreten - Bundespolizei stellt Tatverdächtigen und sichert Einhandmesser https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5835938

- Bundespolizei stellt Messer und Schlagstock bei 34-Jährigem sicher https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5831076

Sowohl der Hauptbahnhof Dortmund als auch der Hauptbahnhof Gelsenkirchen werden täglich von einer Vielzahl Reisender genutzt und gelten als wichtige Verkehrsknotenpunkte im Ruhrgebiet. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.

Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum des angekündigten Mitführverbots konsequent reagieren und Nutzer/-innen der genannten Hauptbahnhöfe verstärkt kontrollieren.

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.

   -Die Allgemeinverfügung gilt im Hauptbahnhof Dortmund in dem 
Zeitraum vom 11. Oktober 2024 ab 13:00 Uhr durchgehend bis zum 14. 
Oktober 2024 bis 06:00 Uhr.
   -Im Hauptbahnhof Gelsenkirchen gilt die Allgemeinverfügung in dem 
Zeitraum vom 12. Oktober ab 13:00 Uhr bis zum 13. Oktober 06:00 Uhr.
   -Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe des 
Hauptbahnhofes Dortmund und Gelsenkirchen sowie die Gleisanlagen. 
Ausgenommen sind die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche.
   -Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im 
Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen 
betreten.

Bei Personen, die gegen das Verbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem werden in den betroffenen Hauptbahnhöfen Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Pia Leonhardt
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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